BVA begrüßt geplante Gesetzesänderungen zu MVZ / Freiberuflichkeit stärkt Patientenversorgung

DÜSSELDORF 29.05.2011 – Der am vergangenen Freitag vorgelegte Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Versorgungsgesetz enthält wichtige Änderungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) begrüßt diese geplanten Gesetzesänderungen sehr, da der BVA in einer freiberuflich-selbständigen Tätigkeit eindeutige Vorteile für eine bestmögliche augenärztliche Patientenversorgung im ambulanten Bereich sieht. Dadurch kann das Vertrauen zwischen Arzt und Patient optimal gewahrt werden. Außerdem kann der selbständige Arzt die dafür am besten geeigneten Arbeitsbedingungen schaffen.

Der Gesetzgeber plant unter anderem folgende Änderungen:
- Präferenz für freiberufliche Niedergelassene bei der Nachbesetzung von Kassenarztsitzen,
- Umwandlungsmöglichkeit von Angestellten-Vertragsarztsitzen in freiberufliche Vertragsarztsitze,
- der ärztliche Leiter muss in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei sein,
- Beschränkung der MVZ-Gründung auf Vertragsärzte und Krankenhäuser,
- Gründung von MVZ nur als Personengesellschaft oder GmbH..

Mit Sorge beobachtet der BVA die Entwicklung in der Augenheilkunde, dass Konzerne und externe renditeorientierte Investmentgesellschaften immer mehr Kassensitze kaufen und Ketten mit regionaler Marktmacht entstehen. Der BVA begrüßt dagegen die freiberuflich-selbständige Tätigkeit mit einer individuellen wohnortnahen Versorgung für Patienten, die durch den Gesetzesentwurf gestärkt wird.

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Herausgeber: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA), Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
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