Der Betriebsbeauftragte für Abfall
Pressetext verfasst von Soebuetay am Di, 2011-05-17 10:54.4 Tage
täglich 9:00 - ca. 17:00 Uhr
Kurzbeschreibung:
Betriebsbeauftragte für Abfall sind auf der Basis des § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bestellen. Die zuständigen Behörden können die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall anordnen.
Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse, die der Betriebsbeauftragte beherrschen muss, um seine Aufgaben im Sinne eines erfolgreichen Entsorgungsmanagements zu erfüllen.
Zielgruppe:
Abfallbeauftragte, Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsschutz, Abfallsammlung, -lagerung und -entsorgung.
Inhalt:
•Wichtigste gesetzliche Regelung für die Abfallentsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallgesetz)
•Neue Rechtsverordnung (z. B. AVV)
•Nachweisführung über entsorgte Abfälle
•Verpackung von Abfällen
•Lagerung und Bereitstellen von Abfällen
•Klassifizierung von Abfällen gemäß Abfallrecht bzw. Gefahrgutrecht
•Gefahrstoffverordnung
•Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen
•Verantwortlichkeiten des Abfallerzeugers gemäß GGVS
•Durchführung von Sammlungen von Sonderabfall aus Gewerbe und Industrie
•Aufgaben und Verantwortung des Betriebsbeauftragten für Abfall
Seminarort:
Fachschule für Wirtschaft und Technik Clausthal-Zellerfeld gGmbH
Paul-Ernst-Straße 2
38678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: 05323 - 7036
Telefax: 05323 - 7916
E-Mail: info@fwt-clz.de
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Träger
Ass. Lehramt
Methode und Marketing