Berufskrankheit chronische Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch, wenn eine (anerkannte) Berufskrankheit das Weiterarbeiten unmöglich macht. Es gibt hierbei einen Katalog, der diese Krankheiten listet. Zudem muss klar nachgewiesen sein, dass die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist. So definiert sich eine Berufskrankheit als eine Erkrankung, die sich der Versicherte durch die Arbeit zuzieht und die entweder a) in der Krankheitenliste verzeichnet ist oder b) nachgewiesenermaßen durch den Beruf und die dabei ausgeübten Tätigkeiten verursacht ist.

Diese Liste a) der anerkannten Berufskrankheiten wurde nun aktuell erweitert, denn das Aachener Verwaltungsgericht hat kürzlich (14.04.11) eine chronische Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt (AZ: 1K 1203/09).

Geklagt hatte eine Finanzbeamtin, die durchweg nur am Computer arbeitet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die bereits chronische Sehnenscheidenentzündung auf das ständige Arbeiten mit Maus und Tastatur zurückzuführen ist. Die Finanzbeamtin bekam somit Recht und es wurden Ihr nun Unfallfürsorgeleistungen zugesprochen. Ihr Arbeitgeber, das Land NRW, sah die Sachlage so nicht gegeben. Das Land könnte somit noch in Berufung gehen. Über einen Antrag auf Berufung müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Der Zusammenhang von Arbeit und Erkrankung ist in vielen Fällen nur schwer nachweisbar. Es ist somit für die Versicherten oft nicht darstellbar, dass eine Berufskrankheit tatsächlich eine definitionsgemäße Berufskrankheit ist. Empfehlenswert kann es somit sein, sich nicht ausschließlich auf den Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung hier bietet, zu verlassen. Denn wer so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, hat ein Problem, ganz unabhängig davon, ob die Arbeit die Krankheit verursachte oder ein Unfall oder eine ganz andere Erkrankung. Der Betroffene kann ganz einfach nicht mehr für den regelmäßigen Lohnerwerb sorgen und das bedeutet für die meisten Menschen ein finanzielles Desaster. Im Bereich der Sozialversicherungen gibt es noch die Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderung definiert sich dabei über die Zahl der Stunden, die jemand grundsätzlich noch arbeiten könnte. Teilweise erwerbsgemindert ist man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen zwar noch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann, aber auch nur noch weniger als 6 Stunden. Voll erwerbsgemindert ist man dann, wenn nur noch weniger als 3 Stunden täglich möglich wären. Die Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel so nieder, dass sie nur einen letzten Notnagel darstellen können.

Im privaten Bereich gibt es die private Unfallversicherung und die private Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (die allerdings im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ schon wesentlich schlechtere Leistungen hat). Mit einer der größten Hauptunterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung sind die Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung leistet nur bei Unfall. Die Invaliditätssumme wird bei bleibenden Invaliditäten geleistet. (Also alles was wieder gut heilt, ist keine Invalidität!)
Da in Deutschland die medizinische Erstversorgung nach Unfällen zum Glück sehr gut ist, spielen Unfälle für die Erwerbsminderung oder für eine Berufsunfähigkeit nur eine untergeordnete Rolle.

Anders sieht es mit den Erkrankungen aus. Die Zahl derer, die vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen ist nicht gering. Dieses Risiko ist real und jeder sollte sich somit einmal durchrechnen, ob er eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht oder nicht.

Da der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer langen Liste von Gesundheitsfragen im Antrag nicht so ohne Weiteres erfolgen kann, ist es empfehlenswert, diesen wichtigen Schutz bereits in jungen Jahren zu erwerben. Denn sobald Erkrankungen vorhanden sind, werden diese entweder nicht mehr mitversichert, oder die Versicherung wird durch Zuschläge unbezahlbar teuer oder man wird von der Versicherung schlichtweg abgelehnt.

Für all jene, die keinen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/vergleich tätigen können, gibt es dann zwar noch die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente bzw. andere Sozialleistungen – diese sind häufig allerdings nur ein schwacher Trost.


Über Antonie Müller