Stadt Halver (MK) hat eigene Gesetze

Stadt Halver (MK) hat eigene Gesetze

In der Stadt Halver im Märkischen Kreis (NRW) werden Frontmeter anscheinend
nach eigenen Gesetzen und nach eigenem Gutdünken berechnet.
Im vorliegenden Fall hat ein Grundstücksbesitzer mit einer eigenen Grundstücksfläche bei
einem abgerundeten Grundstück von 475 qm über viele Jahre für die Straßenreinigung
durch eine falsche Frontmeterberechnung der Stadt so viel bezahlt wie ein Besitzer eines
Grundstücks von 675 qm und hat, weil ihm das bei Erhalt des neuen Gebührenbescheides
für das Jahr 2011 nachträglich aufgefallen ist, einen Widerspruch bei der Stadt eingelegt.
Dieser Widerspruch wurde von der Stadt Halver mit dem Hinweis beschieden, dass der
Gebührenbescheid bestandskräftig sei, weil keine Klage erhoben wurde und es wurde
außerdem mitgeteilt, dass eigentlich sogar 28 statt 27 berechneter Frontmeter an der
Nebenstraße, welche nicht die das Grundstück erschließende Straße ist, anzusetzen
wären. Dann würde die Grundstücksfläche auf einmal noch auf 700 qm steigen.
Da fragt sich der erstaunte Leser eines derartigen Hinweises zunächst,
ob eine Berechnung nach oben nicht ebenso falsch sein kann wie eine Berechnung nach unten.
Außerdem erhebt sich die Frage, ob Unstimmigkeiten nicht besser mit einer Stadtverwaltung
geklärt werden können, ohne einen erhebliche Kosten verursachenden Klageweg beschreiten
zu müssen. Hinweis der Stadt: Das Widerspruchsverfahren ist entfallen.
Die Stadt macht sich die Berechnung sehr einfach, indem sie einfach dem Verlauf der Straße
folgt, nicht aber der geraden Verlängerung der Grundstücksgrenzen.
Es widerspricht jeder Logik und auch den allgemein gültigen Regeln der Frontmeterberechnung,
wenn nicht eine tatsächlich geradlinige Verlängerung der Grundstücksgrenzen erfolgt.
In vorliegendem Fall sei einmal davon ausgegangen, dass die Satzung der Stadt Halver eventuell
den gesetzlichen Vorgaben entspricht, doch es ist erheblich zu bezweifeln, ob die Satzung auch
richtig umgesetzt wird.
Das bezweifelt der betroffene Grundstücksbesitzer in erheblichem Umfang.
Eine weitere Rückfrage an die Stadt wurde bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung leider
nicht beantwortet.

22.03.2011: | |