Open Market TV AG NEWS: BGH verurteilt Deutsche Bank zu Schadenersatz

Leipold & Coll. / Schlagwort(e): Rechtssache

22.03.2011 / 11:02

Deutsche Bank muss 540.00,00 Euro Schadenersatz bezahlen, wegen
Falschberatung in Sachen Zins-Swaps

Am 8. Februar 2011 wurde der erste Zins-Swap Fall vor dem BGH verhandelt
mit einer schockierenden Aussage der Richter für die deutsche
Bankenlandschaft. Der Senatsvorsitzende betonte noch einmal, dass es sich
bei Swaps um 'hochkomplizierte Finanztermingeschäfte' mit zweifacher
Hebelwirkung handelt, die der Bankkunde nicht ohne weiteres nachvollziehen
kann. ' Es handelt sich um eine Art spekulative Wette'. Zudem ist es
fraglich, ob die Bank ausdrücklich auf das 'theoretisch unbegrenzte
Verlustrisiko' des Kunden hingewiesen habe. 'Vielleicht hätte es von der
Bank daher eher heißen müssen: Finger weg.' so der Senatsvorsitzende.

Der BGH gab vor, bei der Beratung müsse sich die Bank 'allein am
Kundeninteresse' orientieren. Darüber hinaus muss die Bank über die
ungünstige Struktur aufklären und dem Kunden erklären, dass diese Art von
Geldanlage immer zunächst im Minus für den Kunden beginnt, da am Anfang die
Marge, das Risiko und die Kosten der Bank im Geschäft untergebracht werden.
Daher muss der Kunde von Beginn an erst einmal ein Minus aufholen, ohne
gegenüberstehende Kursveränderungen.

Insgesamt machte der 11. Senat des Bundesgerichtshofs der Bank wenig
Hoffnung, dass das Verfahren zu Gunsten der Bank ausgehen wird.

'Es ist sehr zu begrüßen, dass der BGH deutliche Worte bzgl. dieser Art von
Swap Geschäften spricht, welche die Banken über Jahre in großer Zahl an
Kunden verkauft haben und diese teilweise an den Rand des Ruins getrieben
haben.' so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold.
'Wenn der Staat die Banken nicht unter Kontrolle bekommt, muss das eben die
Rechtsprechung machen.' so Leipold weiter.

Heute war es dann so weit. Der BGH hat in einem richtungsweisenden Urteil
die Deutsche Bank zu 540.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Richter
sprechen im Urteil sogar von arglistiger Täuschung und einem Spiel bzw.
Wettgeschäft. Damit dürften die obersten Richter auch das Problem einer
bisher strittigen Verjährung nach dem WpHG aus dem Weg geräumt haben.

Rechtsanwalt Leipold der schon eine Vielzahl von Privatkunden und auch
Kommunen in derartigen Fällen vertreten hat, empfiehlt daher eindeutig die
Verluste aus diesen Geschäften nicht zu bezahlen und die Bank diesbezüglich
zur Rückabwicklung der Geschäfte zu drängen. In einem Fall vor dem
Landgericht München I gegen die HypoVereinsbank hat Leipold dies bereits
gerichtlich durchgesetzt. Die Bank hat das Verfahren in der 1. Instanz
rechtskräftig werden lassen. Auch das OLG Stuttgart verurteilte die
Deutsche Bank in einer sehr eindeutigen Weise zu Schadensersatz. In diesem
Urteil wird davon gesprochen, dass es sich bei Zins-Währungs-Swaps um ein
von den Banken konstruiertes Glücksspiel handelt. Zusammenfassend kann man
sagen, dass die Banken diese Produkte besser nicht verkauft hätten.

Ende der Finanznachricht
DGAP News

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