Integrationskurse: BIW für Vorschlag der Regierung
Pressetext verfasst von Jan Timke am So, 2011-03-13 14:08.Jan Timke: Gesetzesnovelle richtig, aber unzureichend
Der Vorstand der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) begrüßt den Plan der Bundesregierung, die Aufenthaltsberechtigung von Zuwanderern in Deutschland von der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs abhängig zu machen. Die vorgesehene Novellierung des Ausländerrechts ist aus Sicht der BIW überfällig, aber nicht ausreichend.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, daß die Koalition aus CDU und FDP eine Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes vorbereitet. Danach soll die Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers, der den Abschlußtest eines verpflichtenden Integrationskurses nicht besteht, nur noch um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Befristung besteht fort, bis der Betroffene den Integra-tionskurs erfolgreich abschließt oder nachweist, daß er sich in anderer Weise in das gesellschaftliche und soziale Leben Deutschlands eingegliedert hat. Die Novelle soll am kommenden Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die linke Opposition und Migrantenverbände laufen gegen das Vorhaben Sturm.
Jan Timke, Bundesvorsitzender der BÜRGER IN WUT und Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, unterstützt dagegen den Plan der schwarz-gelben Regierung: „Integration ist nicht nur zu fördern, wie das in den letzten Jahren mit millionenschweren Programmen getan wurde. Sie muß von den bei uns lebenden Ausländern endlich auch gefordert werden. Die vorgesehene Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn die politische Linke und Lobbygruppen dagegen Front machen, dann zeigt das einmal mehr, daß diese Kräfte trotz anderslautender Beteuerungen kein Interesse an einer echten Integration von Zuwanderern in Deutschland haben. Sie halten vielmehr an der Utopie einer multikulturellen Gesellschaft fest und wollen Ausländern nur geringe Anpassungsleistungen abverlangen. Das ist unverantwortlich.“
Nach Meinung der BÜRGER IN WUT geht die angekündigte Novellierung der ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht weit genug. Wird die Aufenthaltserlaubnis bei Nichtbestehen des Kurses immer wieder um weitere 12 Monate verlängert, dürfte das bei stark integrationsunwilligen Ausländern kaum zu der gewünschten Wirkung führen. Deshalb ist die Zahl der Befristungen zu beschränken. BIW fordern, daß Migranten, die einen verbindlichen Integrationskurs auch nach drei Versuchen innerhalb von zwei Jahren nicht bestehen, Deutschland wieder zu verlassen haben. Außerdem müssen die gesetzlichen Möglichkeiten erweitert werden, Zuwanderer ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu einem Integrationskurs zu verpflichten.
„Nicht nur die deutsche Mehrheitsgesellschaft, sondern auch die Zuwanderer selbst sollten ein Interesse daran haben, unsere Sprache möglichst rasch und umfänglich zu erlernen. Nur dann haben sie eine Chance, sich in Deutschland zurechtzufinden, Bildung zu erwerben und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die meisten Ausländer wollen das auch. Sie sind vom Staat bei ihren Bemühungen angemessen zu unterstützen. Integrationsverweigerer müssen dagegen spürbar sanktioniert werden. Das ist keine ‚populistische Forderung’, wie Kritiker meinen. Das ist vernünftige Politik“, ergänzt Jan Timke.
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