Erneuerbare Energien: Nachbarschutz gegen Biogasanlagen/Biomasseanlagen
Pressetext verfasst von Rechtsanwalt_Köln am So, 2011-02-27 20:28.(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln
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Im Rahmen des Ausbaus und der Förderung der Erneuerbaren Energien werden in Deutschland immer mehr Biogasanlagen/Biomasseanlagen errichtet.
Nachteil dieses Ausbaus ist, dass beim Umgang mit diesen Anlagen immer wieder penetrante Gerüche durch die Freisetzung der Gase Ammoniak und Schwefelwasserstoff oder Belastungen durch den Betriebslärm der Anlagen entstehen können.
Auftretender Lärm und Gerüche sind daher häufig Gegenstand von Nachbarschaftsklagen im einstweiligen Rechtschutzverfahren oder im Hauptsacheverfahren.
Die nachfolgenden Ausführungen machen deutlich, dass es sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptsacheverfahren eines Nachbarn zur Untersagung der Errichtung/des Betriebs eine Biogasanlage nicht nur auf besondere rechtliche Kenntnisse, sondern auch auf das richtige Timing ankommt.
Nachbarn, die sich durch den Betrieb oder die Errichtung einer Biogasanlage gestört fühlen, sollten somit grundsätzlich den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts einholen, um Ihre Nachbarrechte durchzusetzen.
Die Vorgehensweise und Erfolgsaussicht einer Nachbarschaftsklage richtet sich insbesondere nach den für die Anlage notwendigen Genehmigungsverfahren, die je nach Art und Größe der Anlage erheblich variieren können.
Anforderungen an Biogasanlagen ergeben sich nämlich aus den verschiedensten Rechtsgebieten wie dem Immissionsschutzrecht, dem Baurecht, dem Naturschutzrecht, dem Abfallrecht, dem Hygienerecht, dem Wasserrecht oder dem Düngemittelrecht.
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