Wertvolle Tipps zum Gold verkaufen

In dem einen oder anderen Haushalt findet sich noch Gold, das zu Geld gemacht werden könnte. Nicht nur in Form von Schmuck oder Zahngold, sondern auch in Form von Münzen oder geprägten Barren findet man immer wieder wertvolles Gold. Früher oder später denkt wohl jeder Besitzer daran, dieses Gold zu verkaufen. Doch dabei sollte man nichts überstürzen, sondern sich genügend Zeit nehmen, um einen passenden Käufer zu finden.

Beim Gold verkaufen gibt es nämlich nicht unbedingt einen fixen Preis. Im Gegensatz ist es meistens so, dass jeder Händler das Gold anders bewertet und auch anders wiegt. Dies kann sich teilweise extrem auf den geschätzten Wert auswirken, der dann bezahlt wird. Leider muss man meistens davon ausgehen, dass der Käufer den Wert des Goldes mindert, um selbst mehr Gewinn zu machen. Wenn man sich aber dessen bewusst ist, während man Gold verkauft, kann man trotzdem einen guten und fairen Verkaufserlös erzielen. Dazu sollte man aber unbedingt einige wenige Tipps beherzigen.

So können vor allem Goldbarren oder auch Goldmünzen recht gut in Banken verkauft werden. Noch besser sind aber oft diverse Auktionshäuser, die zum Beispiel auch im Internet bestehen können. Hier bekommt man oft noch einen besseren Preis, als man bei einer Bank erwarten könnte. Denn diese bietet nur einen Kurs an, der knapp unter dem Goldkurs liegt, wenn man ihr Gold verkaufen will. Auktionshäuser berücksichtigen vor allem bei Münzen und anderen Schmuckstücken auch den jeweiligen Prägewert, der oftmals nicht zu vernachlässigen ist. So können zum Beispiel Münzen je nach Motiv und Jahrgang unterschiedlich viel wert sein.

Ganz egal in welcher Form und Menge man Gold zu Hause hat. Man sollte beim Gold verkaufen immer versuchen mehrere Angebote zu bekommen, damit man dann das Beste auswählen kann. Wer nämlich den erstbesten Käufer wählt, der einem über den Weg läuft, wird wohl früher oder später feststellen müssen, dass er weniger für das wertvolle Gold bekommen hat, als es eigentlich wert gewesen wäre.

08.02.2011: | |