Tip-Talk.com: AGB ÄNDERUNG FÜR FIRMEN AM OPEN MARKET- FWB FRANKFURTER FREIVERKEHRS BÖRSE AB 14.11.2011

AGB Änderung bei Frankfurter Freiverkehrsbörse
Open Market TV AG Infomiert: Änderung der AGB für den Freiverkehr der Deutschen Börse AG an der Frankfurter Börse zum 14.2.2011

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Verfasst von Open-Market TV AG am Mi, 2011-01-26 10:34.
Open Market TV AG Infomiert hiermit über wesentliche Information die von der Deutschen BVörse Ag herausgegeben wurden. Dies betrifft alle im Frankfurter Freiverkehr ( Open Market) gelistenen
Firmen und sie kann wesentlichen Einfluss auf ein Listing einer Gesellschaft haben und ob die Gesellschaft weiterhin im Open Market verbleiben darf.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr der Deutsche Börse AG an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 14. Februar 2011.

An alle am Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse teilnehmenden Unternehmen

21. Januar 2011

Rundschreiben Open Market Nr. 01/11
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr der Deutsche Börse AG an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 14. Februar 2011.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand der Deutsche Börse AG hat mit Billigung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FW mit Wirkung zum 14. Februar 2011 die in der Anlage kenntlich gemachte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB
DBAG“) beschlossen.

Folgende Änderungen wurden in den AGB DBAG vorgenommen:

1. Einbeziehung von Anleihen in den Entry Standard
Neben Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten können nunmehr auch Anleihen in den Entry Standard einbezogen werden.

a) Einbeziehungsvoraussetzungen

Es gelten grundsätzlich die für Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate geltenden
Einbeziehungsvoraussetzungen auch für Anleihen. Daher ist § 16 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 AGB DBAG ergänzt worden. Die für Anleihen zusätzlich erforderlichen Einbeziehungsvoraussetzungen sind in Abs. 4 aufgenommen worden:

· Eine Stückelung der einzubeziehenden Anleihen in
Teilschuldverschreibungen von maximal 1.000 €.

· Die Anleihe darf im Verhältnis zu anderen (nicht vorrangigen)
Verbindlichkeiten des Emittenten nicht nachrangig sein.

· Es muss ein nach den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes
gebilligter oder bescheinigter Prospekt vorliegen.

· Es muss ein aktuelles Emittenten-Rating vorliegen, welches entweder von
einer in das Verzeichnis gemäß Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.

1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Rating-Agenturen eingetragenen Rating-Agentur erstellt worden ist oder von einer Rating-Agentur, die über eine Anerkennung der BaFin nach der Solvabilitätsverordnung verfügt. Für Emittenten, deren Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate bereits zum regulierten Markt an der FWB zugelassen oder an der FWB einbezogen sind, gilt diese Anforderung nicht.

· Es sind näher bezeichnete Unternehmenskennzahlen bei der Einbeziehung vorzulegen. Für Emittenten, deren Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate bereits zum regulierten Markt an der FWB zugelassen oder an der FWB einbezogen sind, gilt diese Anforderung nicht.

Hinsichtlich der Berechnung der Kennzahlen sollte sich an den
Mindeststandards für Bondkommunikation der Deutsche Vereinigung für
Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) orientiert werden.

b) Überwachungspflichten des antragstellenden Teilnehmers
Auch bezüglich der Überwachungspflichten des antragstellenden Teilnehmers gelten die bereits für Aktien und Aktien vertretende Zertifikate geltenden Überwachungspflichten entsprechend für Anleihen.

Zusätzliche, nur für Anleihen geltende
Überwachungspflichten des antragstellenden Teilnehmers sind in § 17 Abs. 2 lit. f), aa) – cc) AGB DBAG geregelt worden. Darin werden einige zusätzliche Einbeziehungsvoraussetzungen als dauerhaft zu erfüllende Folge- bzw. Überwachungspflichten ausgestaltet. Insbesondere sollen sowohl das Emittenten-Rating als auch die Unternehmenskennzahlen jährlich aktualisiert und auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht werden, sofern nicht bereits Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate des Emittenten zum regulierten Markt an der FWB zugelassen sind oder in den regulierten Markt an der FWB einbezogen sind. Zudem soll durch den Antragssteller sichergestellt werden, dass der Wertpapierprospekt nebst etwaiger Nachträge auf der Internetseite des Emittenten veröffentlicht wird. Zugleich sind die Nachträge auch der DBAG zu übermitteln.

c) Entgelt

Im Entgeltverzeichnis (nach § 28 AGB DBAG) wurden die jeweils für den Entry Standard geltenden Entgelttatbestände um Anleihen ergänzt.

2. First Quotation

In § 13 Abs. 1 AGB DBAG wurden die Einbeziehungsvoraussetzungen in den Freiverkehr / Open Market für zum Handel noch nicht zugelassene Aktien und Aktien vertretende Zertifikate (First Quotation) verschärft.

Es werden nur noch Aktien bzw. Aktien vertretende Zertifikate in den Freiverkehr (First Quotation) einbezogen, für die entweder ein Prospekt erstellt wurde oder die bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Anzahl der Aktien in Verhältnis zum Grund- bzw. Eigenkapital erfüllen.

Sofern kein Prospekt erstellt wurde, hat der antragstellende Teilnehmer

1. durch Bestätigung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers nachzuweisen, dass das Eigenkapital des Emittenten an einem Stichtag, der nicht mehr als zwei Monate vor der Antragsstellung liegen darf, mindestens 500.000 € beträgt und 2. nachzuweisen, dass die einzubeziehenden Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate einen Mindest(nenn)wert in Höhe von 0,1 € oder umgerechnet einen entsprechenden Wert in einer anderen Währung
aufweisen.

Der Nachweis ist im Formblatt Emittentendaten zu führen, das
zum 14. Februar 2011 ebenfalls angepasst wird und in seiner dann gültigen Fassung diesem Rundschreiben beigefügt ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Einbeziehung von bereits in den Freiverkehr (First Quotation) einbezogenen Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten vorgesehen ist, sofern nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachgewiesen wird, dass entweder bei der Einbeziehung oder während der Einbeziehung
ein Prospekt erstellt worden war oder die o.g. Voraussetzungen unter 1. und 2. vorliegen. Als Stichtag für den Nachweis des Eigenkapitals wird dabei der 31. Dezember 2010 oder ein aktuelleres Datum akzeptiert werden.

3. Weitere Änderungen
Über die bereits näher ausgeführten Änderungen hinaus wurden aus redaktionellen, klarstellenden oder rechtlichen Gründen weitere - aus der in der Anlage beigefügten Änderungsfassung der AGB DBAG ersichtliche - Änderungen vorgenommen. Die Änderungen der AGB DBAG gelten als genehmigt, wenn das im Open Market teilnehmende Unternehmen nicht innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der
Änderungen schriftlich oder elektronisch Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 AGB DBAG). Im Fall eines Widerspruchs kann die Deutsche Börse AG die Geschäftsbeziehung gemäß § 4 Abs. 2 AGB DBAG mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. § 3 AGB DBAG bleibt unberührt.

Bei Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Michael Rieß unter der Telefonnummer +49-(0) 69-2 11-1 49 03 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Höptner
Barbara Georg

Ende der MItteilung:

Dieser Veröffentlichung wurde verantwortlich von der Deutschen Börse AG herausgegeben. Den gesamten Link haben wir unten eingestellt.
http://deutsche-boerse.com/INTERNET/XETRA/x4_member.nsf/0/E9FD3A07725EC46BC125781F0051CDD4/$FILE/ATT0YWUI/OpenMarket01_2011d.pdf?OpenElement

Kontakt : 545 8 th Avenue Suite 401
New York, New York 10018 USA
Dave Dube Tel +1 727 536 7102
e mail : openmarket@publicist.com

Über die Firma.

Gründer und Initiator von Open Market.tv www.open-market.tv ag ist Dave Dube der CEO der US-Gesellschaft OpenMarket.tv AG. Die Open-Market.tv AG. Die Gesellschaft wurde am 20.Juli 2010 gegründet und produziert am April 2011 ein Business TV Format im IPTV Kanal, in dem sich börsengelistete Firmen darstellen und präsentieren.

David Dube übernahm, die Positionen eines Directors & CEO für die Gesellschaft. Herr Dube hat an der renommierten Suffolk University in Boston, USA, studiert und mit dem Titel des Master of Science in Taxation mit Schwerpunkt auf internationale Steuerfragen sowie den Master of Science in Accountancy am Bentley College, Waltham, Massachusetts erfolgreich abgeschlossen. Herr Dube ist Certified Public Accountant (CPA), in den US Bundesstaaten Florida und New Hampshire.

Darüber hinaus verfügt David Dube über die US Wertpapierlizenzen General Securities Licenses, Series 7 und 63, sowie die General Principal Securities License, Series 24. David Dube wird der OpenMarket.tv AG als Director und Chairman zur Verfügung stehen und sich in besonderem Masse um den Aufbau des Open Market-Geschäftsmodells für den Nordamerikanischen und den Europäischen Kapitalmarkt, sowie um die Verwaltung der US Dachgesellschaft kümmern.