Erlaubnispflicht zur Platzierung von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten nch § 32 KWG

Der Wertpapierverkauf bzw. der Wertpapierhandel sowie der Finanz-Vertrieb von Dritten als Vermittler bedarf der Genehmigung ( ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), sofern es sich bei den Beteiligungsangeboten um wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen sowie Genussrechte, soweit diese wertpapierverbrieft sind. Zu den Finanzinstrumenten gehören also auch die als Wertpapier ausgestatteten Genussscheine. Wertpapiere dürfen somit nur die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Wertpapierhändler für die Emissionsunternehmen platzieren. Bei den an der Börse gelisteten Wertpapieren sind dies die an der Börse zugelassenen Börsenhändler. Der Wertpapierverkauf und der Wertpapierhandel durch Dritte unterliegt somit der Aufsicht der BaFin.

Die Erlaubnispflicht gem. § 32 Kreditwesengesetz gilt nicht für das Emissionsunternehmen selbst und seine abhängig Beschäftigten. Diese genießen das sogen. "Emittenten-Privileg" und bedürfen zur Platzierung keiner gesonderten Vertriebsgenehmigung oder Platzierungserlaubnis. Die Billigung des Wertpapierprospektes umfaßt gleichzeitig die Genehmigung für die Eigen-Platzierung durch das Unternehmen und seine abhängig beschäftigten Mitarbeiter. Dazu gehören nicht die freien Mitarbeiter oder Handelsvertreter des Emissionsunternehmens.

Für den Vertrieb von anderen Finanzierungsinstrumenten, die keine „Wertpapiere“ im Sinne des KWG sind, wie beispielsweise die stille Beteiligung, das unverbriefte, vinkulierte Namens-Genussrecht und Kommanditbeteiligungen ( z.B. bei KG-Fonds ) oder Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist dagegen nur eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung ( GewO ) ausreichend. Wertpapierfreie Kapitalanlagen dürfen also von allen Finanzdienstleistern ohne KWG-Erlaubnis platziert werden. Weitere kostenlose Auskünfte werden unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de erteilt.