Abmahnung Kornmeier Partner - Robyn - Dancing On My Own Club Sounds 54 - GSDR GmbH

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der GSDR GmbH das Lied - Robyn Dancing On My Own Club Sounds 54 - ab und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 450,00 Euro Pauschalbetrag. Viele Abgemahnte lassen sich von der scheinbar niedrigen Forderung täuschen und übersehen, dass eine Zahlung nicht davor schützt, dass eine Woche später das nächste Lied von der Chart-Zusammenstellung abgemahnt wird. Um dies verhindern zu können, ist anwaltliche Hilfe gefragt. Dies gilt umso mehr, als auch die Unterlassungserklärung immer individueller angepasst werden muss, hier kann ein Anwalt gute Dienste leisten. Fairerweise sollte angemerkt sein, dass die Forderungssumme der Kanzlei Kornmeier und Partner eher wenig, bzw günstig ist.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog

Ihr Dr. Alexander Wachs

15.11.2010: | |