Abmahnung Waldorf Frommer - Die Päpstin - Constantin Film Verleih GmbH

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH den Spielfilm - Die Päpstin - ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film in Peer-2-Peer Netzwerken veröffentlicht zu haben. Da dieses Recht nur der Constantin Film Verleih GmbH zustehe, macht die Kanzlei Anpruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. In der Abmahnung wegen Filesharing fordert die Kanzlei Waldorf Frommer konkret die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 956,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz. Da die wenigsten wissen, wie man auf solch eine Abmahnung reagiert bietet dieser Beitrag erste Informationen. Die ersten Verhaltensregeln sind hier beschrieben. Alle weiteren Informationen finden sie unter: Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Immer wieder werde ich in meiner Beratung gefragt, warum der Gesetzgeber nicht wenigstens die Kosten bei einem „Erstvergehen“ beschränkt. Ich kann dann leider immer nur antworten, dass der Gesetzgeber mit § 97a II UrhG zwar eine Begrenzung der Anwaltskosten der Gegenseite auf 100,00 EUR fesstgelegt hat. Diese habe von den Gerichten gar nicht oder nur sehr eingeschränkt auf Tauschbörsenverletzungen angewandt wird.

Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog

Ihr Dr. Alexander Wachs