Der Insider, der keiner ist. Klarstellung der Eventus Lernsysteme zur Stern TV Sendung vom 03.11.2010

Am Mittwoch, dem 03.11.2010 präsentierte RTL im Rahmen der Sendung Stern TV mit Günther Jauch einen vermeintlichen Insider aus den, so O-Ton, „Kreisen der Eventus Lernsysteme GmbH“.

Der Beitrag verunsicherte viele Menschen durch gezielte Streuung von Falschinformationen zu dem Unternehmen Eventus Lernsysteme GmbH.
Nicht zuletzt wurde den Zuschauern sogar ein vermeintlicher „Insider“ präsentiert, der frank und frei ungeprüfte und teilweise falsche Behauptungen in der ihm zur Verfügung gestellten Sendezeit ausplaudern durfte.

Das Unternehmen teilte daraufhin am 04.11.2010 folgendes mit:
„Richtig ist, dass Herr Hamed Ganjian Arouni in der Eventus Lernsysteme GmbH beschäftigt war. Entgegen der Selbstdarstellung und der des Senders war Herr Ganjian Arouni jedoch zu keiner Zeit mit administrativen Aufgaben betraut. Dies schloß bereits die nicht vorhandene Themenkompetenz aus. Herr Ganjian Arouni war lediglich ein Telefonmitarbeiter. Nicht zuletzt trennte sich das Unternehmen von diesem Mitarbeiter, da dieser wiederholt gegen unsere Kommunikations- und Verhaltensrichtlinien gegenüber unseren Kunden verstoßen hat.“

Das Unternehmen gibt des Weiteren an, dass die von Herrn Ganjian Arouni geäußerten Vorwürfe bezüglich Kundeneinschüchterungen am Telefon letztlich ihn selbst betrafen und im krassen Gegensatz zu den Wünschen und Vorgaben des Unternehmens stehen.

„Es kann nicht sein, dass ein Mitarbeiter derart mit Kunden unseres Unternehmens umgeht. Freilich ist es dann eine Frechheit, wenn dieses selbstverschuldete Verhalten dann im Rahmen einer Rundfunksendung als Unternehmensweisung ausgegeben wird.
Andererseits ist es auch konsequent, wenn man die strafrechtlichen Konsequenzen bedenkt, die ein solches Verhalten nach sich zieht. Als Mitarbeiter war Herr Arouni so unmöglich weiter tragbar.“, so der Geschäftsführer des Unternehmens.

Das Unternehmen vermutet hinter der durch Stern TV reißerisch aufgebauschten Berichterstattung einen privaten Rachefeldzug des ehemaligen Mitarbeiters.

„Wir haben bereits vor dieser Berichterstattung Strafanzeige gegen Herrn Arouni wegen Untreue und Unterschlagung gestellt. Da wir eine Verurteilung in diesen Dingen für sehr wahrscheinlich halten, erklärt sich für uns auch die Motivation Herrn Arounis.“

Unbekannt ist in diesem Zusammenhang auch die Höhe des Entgelts, dass Herr Arouni für dieses Interview erhalten hat.

In Rahmen der Sendung hat RTL private Fotos ausgestrahlt, die der Sender von Herrn Arouni erhalten hat.

„Wir prüfen derzeit unsere rechtlichen Optionen, insbesondere war weder der Sender, noch Herr Arouni berechtigt, private Fotos in dieser Weise zu verwenden. Unserer Meinung nach ist das ein klarer Rechtsverstoß.“

Auch inhaltlich war der Beitrag von Stern TV wenig an Tatsachen ausgerichtet, denn
im Sendungsverlauf stellte Herr Arouni wiederholt viele Sachverhalte falsch dar.
„Da wir davon ausgehen müssen, dass Herr Arouni um seine Falschaussagen wusste, prüfen wir auch hier unsere rechtlichen Möglichkeiten nach § 186, bzw. §187 StGB.
Ob Herr Arouni diese Falschaussagen aus reinem Geltungsbedürfnis heraus oder des Geldes wegen gemacht hat, ist uns zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht bekannt.“

Weder das Unternehmen, noch der Geschäftsführer wurden im Rahmen ihrer Tätigkeit jemals rechtskräftig verurteilt, noch kam es bislang zu keiner einzigen Klage gegen das Unternehmen vor einem Gericht seitens eines Kunden.

„In der Tat kommt es vereinzelt zu Kommunikationsschwierigkeiten, jedoch wickeln wir ein hohes Volumen an Kundenkontakten ab. Im Vergleich zur totalen Kundenkontaktmenge, stellen sich ernstliche Kundenbeschwerden als Einzelfälle heraus und das ist jederzeit, notfalls auch vor einem Gericht, belegbar. Dieser Umstand wird in diesem Bericht absolut verzerrt und falsch dargestellt.“, kommentierte der Geschäftführer den Vorwurf der vermeintlichen Kostenintransparenz.

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