Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Chestnuts - DigiProtect GmbH

Für den Rechteinhaber DigiProtect GmbH mahnt die Kanzlei Urmann und Collegen U+C den Film - Chestnuts - ab und fordert in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Diesbezüglich macht die Kanzlei Urmann und Collegen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend.

Da die wenigsten wissen, wie man auf eine Abmahnung reagieren sollte, bietet der Blog Informationen, die nach dem Erhalt zu beachten sind.

1) Allgemeine Erklärung: Abmahnung, Unterlassungserklärung, Streitwert, etc.

Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist“, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.

Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Grundregeln, die nach dem Erhalt zu beachten sind:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben gilt es einige Grundregeln zu beachten. Dabei ist es unerheblich, ob Ihnen vorgeworfen wird, dass über Ihren Internetanschluss Musik oder Filme heruntergeladen und zur Verfügung gestellt wurden, oder ob Sie bei Ebay einfach nur ein paar Haushaltsgegenstände verkaufen wollten.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung eine behauptete Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Dazu muss regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben werden. Viele Kanzleien senden eine Unterlassungserklärung zusammen mit der Abmahnung. Diese mitgesandte Unterlassungserklärung ist aber im Interesse des Gegners formuliert und enthält oftmals Passagen, die nicht unterschrieben werden müssen. Daher lautet die

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

In der Abmahnung werden ferner regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert, diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und einer Summe, die für den Auftraggeber der Abmahnung bestimmt ist.
Nach Durchsicht von mehreren hundert Abmahnungen habe ich festgestellt, dass die Anwaltskosten in der weit überwiegenden Anzahl der Abmahnungen eher im oberen Drittel des angemessenen angesiedelt sind. Manchmal werden auch Schadensersatzzahlungen für den Auftraggeber gefordert, die überhaupt nicht gerichtlich durchsetzbar sind. Daher lautet die

2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

Sehr oft wird eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben, mit der Hoffnung, damit sei alles erledigt. Auch eine selbst verfasste geänderte oder auch modifizierte Unterlassungserklärung bindet Sie mindesten 30 Jahre.Gerade für Ebay Händler kann hier einige Jahre später eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro folgen. Auch bei Abmahnungen wegen Tauschbörsen kann das "dicke Ende" einige Jahre später kommen. Daher gilt als

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Mögliche Einwände gegen die Abmahnung:

Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie Abmahnungen nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Auch ist sehr genau zu kontrollieren, ob die geforderten Summen angemessen sind. Dies ist für einen Laien, aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetze, oftmals schwierig zu durchschauen. So gibt es Konstellationen, in denen mehrere hundert Euro angemessen sind, während in anderen Fällen 100,00 EUR Anwaltskosten angemessen sind. Dies ist immer einzelfallabhängig.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog

Ihr Dr. Alexander Wachs

Liste abgemahnter Titel:

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Pornstar Bootcamp - DigiProtect GmbH - 650 Euro

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Up Skirts 2 - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Anal Rehab - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Asses of Face Destruction 9 - DigiProtect

Abmahnung Urmann und Collegen - Amateur Sex a Thon - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen - Amateur Porn Tryouts - DigiProtect

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - I Love Big Toys 29 - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Anal Milfs - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Asian Booty - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - My First Orgy - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Beautiful Sluts - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Buttmans Nordic Blondes - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Anal Fanatic - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - All Natural Titties - DigiProtect

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Sex Therapie - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen - All Star Anal Sluts - DigiProtect GmbH

Abmahnung U+C Rechtsanwälte - I Love Big Toys - DigiProtect GmbH

Abmahnung U+C Rechtsanwälte - I Wanna B A Pornstar - DigiProtect

Urmann und Collegen U+C - Buttmans Nordic Blondes - DigiProtect GmbH