Die Anleihe - Schuldverschreibung - als alternative Finanzierungsform zur Unternehmensfinanzierung

Anleihen sind formalisierte wertpapier-orientierte "Darlehen" zur Finanzierung bestimmter unternehmerischer Vorhaben ( siehe ausführlich http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Sie stellen bilanzrechtlich Verbindlichkeiten dar und werden mit einer Festverzinsung oder auch einer Mindestverzinsung plus Gewinnbeteiligung zur Unternehmensfinanzierung auf Zeit begeben. Die genannten Finanzinstrumente können mit einer Nachrangklausel bzw. einem Rücktritt hinter andere Gläubigeransprüche ( = Rangrücktritt ) versehen werden, so daß sie dann als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" eingeordnet werden können. Mit einer solchen Nachrangabrede stellen diese Finanzinstrumente sogen. "unechtes oder auch Debt-Mezzaninekapital" dar. Alle hier genannten Finanzierungsformen beinhalten schuldrechtliche Gelddarlehensverträge ( im Gegensatz dazu Sachdarlehen, siehe §§ 607 BGB ), bei denen der Vertragspartner als Kapitalgeber eine Gläubigerstellung mit einem Bargeld-Zinsanspruch erhält. Schuldverschreibungen als „wertpapierverbriefte Darlehen“ bzw. Anleihen eignen sich im Rahmen einer bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen zur mittel- bis langfristigen Investitionsfinanzierung. Zudem stellen sie für wachstumsorientierte Unternehmer eine zusätzliche Möglichkeit der bankenabhängigen Fremdkapitalfinanzierung dar.

Außerbörsliche Anleihen ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/KapitalbeschaffungAnlei... ) kann ein Unternehmen selbst (direkt) am freien Kapitalmarkt ohne Einschaltung von Banken platzieren. Der Anleihe-Vertrieb darf durch Finanzdienstleister mit einer Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 32 KWG unterstützt werden. Die Anleihepapiere brauchen nicht depotfähig zu sein und in Anlegerdepots bei Banken eingebucht werden können. Soweit die Depotfähigkeit beabsichtig ist, bedarf es einer Abwicklung über eine zu beauftragende Bank als Zahlstelle in Zusammenarbeit mit der Clearstream Banking AG in Frankfurt/Main.

Für das Unternehmen stellt die Anleihe ( ob als Hypothekenanleihe oder alsTeilgewinnschuldverschreibung, Null-Koupon-Anleihe oder als Pfandanleihe ) ein Finanzierungsinstrument dar, das weitestgehende Unabhängigkeit gegenüber dem Kapitalgeber gewährleistet. Der Gläubiger der Anleihe erhält keinerlei Mitverwaltungs- oder Einflussrechte. Eine Verwässerung des stimmberechtigten Kapitals der Gesellschafter findet also nicht statt. Der Anleihezeichner bekommt lediglich einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Zinsen zum jeweils fälligen Termin ( jährlich, halbjährlich etc. ) und auf Rückzahlung seines Anleihebetrages zum vereinbarten Ablaufdatum.

Als Instrument der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung kommt der Unternehmensanleihe bzw. der Schuldverschreibung auch für den kleinen Mittelstand eine immer größere Bedeutung bei der Unternehmensfinanzierung zu. Während früher die Ausgabe von Anleihen gesetzlich nur den börsennotierten Unternehmen erlaubt war, ist die Anleiheemission seit Anfang der neunziger Jahre alle Unternehmen freigestellt. Kapitalmarktrechtlich gelten Anleihen immer als Wertpapiere, die brieflos oder wertpapierverbrieft oder in einer Globalurkunde zusammengefaßt sein können. Sie werden immer dann Teilschuldverschreibungen genannt, wenn der aufzunehmende Kapitalbetrag in Teilbeträge gestückelt ist (z. B. üblich Nennwert á Euro 100 ). Diese Stückelung ermöglicht die breitgestreute Platzierung am Beteiligungsmarkt. Für die Eigen-Platzierung bedarf es keiner zusätzlichen Vertriebs-Genehmigung, da das ausgebende Unternehmen das sogen. Emittentenprivileg besitzt. Jeder abhängig Beschäftigte des Emissionsunternehmens darf die Anleihe an Dritte verkaufen. Lediglich Vermittler als Dritte bedürften einer Zulassung für den Verkauf nach § 32 KWG. Der Sinn liegt in der staatlichen Kontrolle des Wertpapierhandels. Die Wertpapiere sind als Inhaberpapiere frei übertragbar, im Gegensatz zu den auf den Namen des Anleihegläubigers lautenden Wertpapieren ( sogen. Namenspapiere mit Vinkulierung als Namensschuldverschreibung).

Die Ausgabe ( = Emission ) von Unternehmensanleihen bedarf der kapitalmarktaufsichtrechtlichen Genehmigung. Danach müssen Emittenten von Wertpapieren grundsätzlich gemäß dem Wertpapierprospektgesetz einen Wertpapierprospekt veröffentlichen und zuvor durch die BaFin in Frankfurt/Main genehmigen ( = billigen ) lassen. Bei einer Mindesteinlage ab Euro 50.000,- stellt das Wertpapierprospektgesetz die Ausgabe von (Anleihe-)Wertpapieren prospekt- und genehmigungsfrei, d.h. dass keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospektes besteht ( siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG ). In der rein praktischen Platzierung kommt man jedoch schon aus Haftungs- und Vertrauensgründen ohne einen umfassenden Prospekt nicht aus. Zudem wird der Emittent mit einer hohen Einmaleinlage ab Euro 50.000,- in breiten Anlegerkreisen nur geringeren Erfolg haben. Weitere Informationen erhalten Interessenten kostenlos unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de über die praktische Abwicklung einer Anleihe-Emission.