Koalitionsvertrag – Bekämpfung von Extremismus
Pressetext verfasst von Raif Toma am Fr, 2010-10-08 15:48.Zunächst mag enttäuscht sein, wer die Koalitionsvereinbarung liest und an den allgemein gehaltenen Formulierungen, der bisherigen Förderprogramme des Bundes gegen Rechtsextremismus stehen bleibt. Vielen fehlt weiterhin die Erkenntnis, dass die bisherigen Programme teilweise sogar ausgedehnt werden können, wie Analytiker es herausinterpretierten und zu hoffen ließen. Doch Spielräume lässt der Koalitionsvertrag gewiss.
Bei der Debatte um die Förderprogramme geht es auch um den Schutz der Bürger und des Rechtsstaates, gegen politischmotivierte Kriminalität. Natürlich werden die Gesetze, Bestimmungen und auch andere Pläne nicht die Zustimmung aller finden, doch das ist sicher logisch und in einer Demokratie normal.
Die Ausweitung der Aufgabenfelder des Fonds für Opfer rechtextremistischer Gewalt, sowie des Bündnisses für Demokratie und Toleranz, auf jede Form extremistischer Gewalt, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht ist unvermeidlich.
Sicherlich dürfen laufende Projekte im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht aus finanziellen Gründen auf der Strecke bleiben, doch es müssten endlich auch andere Schwerpunkte gesetzt werden.
Hier spreche ich gezielt über den Islamismus; Denn erst damit zu beginnen, nach dem große Anschläge Menschenleben gekostet haben, oder der islamistische Geist auch diejenigen friedlichen islamischen Gemeinden und die ganze Generation von Muslimen in Deutschland vergiftet hat, ist dann zu spät.
Die Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler sagt, dass “(…) zwischen den einzelnen Extremismusformen aufzurechnen und die Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus zu tabuisieren verhöhnt alle Opfer extremistischer Gewalt“[1]. Frau Köhler will nicht zwischen bösen und guten Extremisten unterscheiden. Denn „Ein freiheitlicher Rechtsstaat muß sich gegen alle seine Feinde wehren, egal ob es sich dabei um Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten oder andere Verfassungsfeinde handelt.“[2]
Meines Erachtens muss der strukturellen Bekämpfung von islamistischem Terrorismus die höchsten Prioritäten eingeräumt werden und in der Finanzierung von Förderprogrammen, mindestens mit den anderen politisch extremistischen Gefahren gleichgestellt gesetzt werden. Diese beabsichtigte Neuorientierung, darf nicht wegen fehlender finanzieller Mittel auf der Strecke bleiben. Denn wenn diese Pläne und die Handlungsfähigkeit der Stiftungen dann aufgrund der Unterfinanzierung doch auf der Strecke bleiben, wird es später dem Land mehr kosten, als sich Finanzpolitiker und Bürokraten vorstellen können.
In der Zeile 4575 des Koalitionsvertrages, steht: „Die Ursachen von Extremismus wollen wir mit einem langfristigen Engagement und einer nachhaltigen Prävention bekämpfen. Aussteigerprogramme gegen Extremismus werden wir weiterentwickeln, ihre Finanzierung sicherstellen und dabei Schwerpunkte in gefährdeten Regionen setzen. Die Aufgabenfelder des Fonds für Opfer rechtsextremistischer Gewalt, sowie des Bündnisses für Demokratie und Toleranz sollen auf jede Form extremistischer Gewalt ausgeweitet werden.“ Die Absicht zur Sicherstellung der Finanzierung ist damit deutlich signalisiert. Nun geht es nur noch um die Realisierung dieser Absichten.
Der Vertrag sieht vor “ Ein erster wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zur Verbesserung des Informationsaustauschs bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus war die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums in Berlin. Wir wollen die Arbeit in diesem Zentrum weiter verbessern. Das Bundeskriminalamt soll zur operativen Bekämpfung von Gewalt und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Präventivbefugnisse erhalten.“ Die Bekämpfung von politischmotivierter Kriminalität und Terrorismus muss sich auf zivilgesellschaftlicher und psychologischer Ebene ausweiten. Etwa durch Förderprogramme zu Bekämpfung von extremistischer Bestrebungen jeglicher Art. Diese müssen breit genug aufgestellt werden und die Mittel dazu müssen zur Verfügung gestellt werden.
Deutschland hat hier eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen. Der Kampf gegen den Terror und die Bewältigung lokaler Konflikte, bestimmen diesbezüglich nicht nur die Innen-, sondern auch das Verhältnis zur transatlantischen Außenpolitik. – Diese Aufgaben sind nur durch eine gemeinsame internationale Zusammenarbeit zu lösen.
Der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten muss eine zentrale Bedeutung zugemessen werden, um den Frieden und den Schutz der Menschen international zu gewährleisten. Deswegen dürfen für die beabsichtigte Neuorientierung diese Ziele keinesfalls, auf Grund fehlender finanzieller Mittel auf der Strecke bleiben
Im Islamismus finden wir eine Dimension der Bedrohung des islamistischen Terrorismus und seinen geistigen Gehalt, die für Deutschland ungewohnt/unfassbar sind. Die Möglichkeit der Anschläge kann jedoch keineswegs damit ausgeschlossen werden. Der Kampf gegen die Ausweitung islamistischer Bestrebungen auf gesellschaftlicher, psychologischer und geistiger Ebene in Deutschland und in den islamischen Ländern ist notwendiger als je zuvor, sogar als auf militärischer Ebene.
Die Debatte um die Priorität von Sicherheit und Freiheit wird sich neuentzünden und die Aufgabe der Bundesregierung liegt darin, dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen, die sie für richtig hält durchzusetzen, um die Menschen in einem sicheren und freien Deutschland zu schützen, sowie auch um den Beitrag des deutschen Staates zur europäischen Sicherheit und Selbstverteidigung zu leisten. Doch auch um Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wie die freie Entfaltung der Person, Meinungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gegen die Feinde dieser Grundordnung und die Feinde der Menschheit zu verteidigen.
Raif Toma
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[1] Bundsministerin Kristina Schröder: Es gibt keine guten Extremisten, Pressemitteilungen, 23.10.2009
[2] Vgl. Kristina Schröder
Über Raif Toma
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Publizist und Spezialist zum Thema Terrorismus, Islamismus und Nahostpolitik. Aktivist in der Frage der Menschenrechte, Christenverfolgung und der assyrischen Frage. Spezialist für Altersvorsorge, Krankenversicherung, Finanzierungen und Finanzen