Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, verliert die Förderung und Vorteile

Geldanlage-Vergleich.net informiert: Wer seinen Riester-Vertrag kündigen möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass die staatliche Förderung, Zulagen und auch die Steuervorteile an den Fiskus zurückzahlen muss. Für den Riester-Sparer bedeutet dies, er bekommt nur den reinen Sparbetrag ausgezahlt, eventuell kann dieser aufgrund Kursverluste geringer ausfallen als das eingezahlte Kapital. Des Weiteren werden Steuern auf Zins- und Kursgewinne die auf das geförderte Vermögen ausgelaufen sind, fällig.

Wer einen Wechsel des Riester-Anbieters ins Auge fasst, sollte den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue Riester-Vertrag bereits abgeschlossen wurde. Es gehen weder Förderung noch Zulagen verloren, da jeder Riester-Sparer gesetzlich zum Anbieter-Wechsel berechtigt ist. Aus dem Kündigungsschreiben sollte hervorgehen, dass der Sparer das Guthaben prämienunschädlich zu einem neuen Riester-Anbieter übertragen möchte. Das Kapital wird dann nicht an den Sparer ausbezahlt, sondern direkt vom neuen Anbieter eingezogen. Dabei wird eine Gebühr fällig, die zwischen 50 und 150 Euro liegt. Keine neuen Abschlussgebühren zahlen in der Regel Sparer, die einen Riester-Banksparplan besitzen.

Die Rentenzahlung aus dem Riester-Vertrag wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich, 30 Prozent des Kapitals können allerdings zu Beginn der Auszahlungsphase ohne Rückzahlung entnommen werden.

15.08.2010: |