Hilfe beim Versicherungswechsel – Der KFZ Versicherungsrechner

In Deutschland ist für einen Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung eine Voraussetzung dafür, um ein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen. Diese dient vor allem dem Schutz von Unfallgeschädigten. Jedoch hat jeder Fahrzeugbesitzer das Recht, sich das Versicherungsunternehmen selbst auszusuchen. Bei einer Neuzulassung oder bei einem beabsichtigten Versicherungswechsel sollte man daher einen KFZ Versicherungsrechner verwenden, um bestmögliche Resultate zu erhalten.

Die einzelnen Tarife und Beitragszahlungen werden von den Versicherungsunternehmen auf unterschiedliche Art und Weise berechnet. Die Typen- und Regionalklasse wird dabei immer berücksichtigt, die zusätzlichen Kriterien und Bewertungspunkte können sich aber stark unterscheiden. Daher ergeben sich auch mit unter sehr große Unterschiede bezüglich der Beitragshöhen. Ein KFZ Versicherungsrechner kann hier vorab für Klarheit sorgen.

Dies gilt aber nicht nur für eine Haftpflichtversicherung, sondern auch für Kaskoversicherungen sowie wie für die Anmeldung eines Zweitwagens. Ein KFZ Versicherungsrechner berücksichtigt dabei auch die Schadensfreiheitsklassen – auch hier unterscheiden sich die Berechnungen und Übernahmevorgaben der einzelnen Versicherungsunternehmen. Als Versicherungsnehmer sollte man keine Rückstufungen oder Rabattabzüge in Kauf nehmen.

Für einen Versicherungswechsel können eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden. Die ordentliche Kündigung muss üblicherweise jährlich bis zum 30.11. dem Versicherungsunternehmen bekanntgegeben werden, ansonsten verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr. Da sich jährlich Tariferhöhungen ergeben können, beispielsweise auf Grund von Schäden am Fahrzeug oder auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen, lohnt sich ein jährlicher Versicherungsvergleich mit dem KFZ Versicherungsrechner. Dieser sollte aber in Hinblick auf die üblichen oder vereinbarten Verlängerungsfristen auch zeitgerecht erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung, auch KFZ Sonderkündigungsrecht genannt, kann bei folgenden Veränderungen oder Situationen geltend gemacht werden: Bei ungezwungenen Tariferhöhungen (auch rückwirkend mit Rückerstattungsrecht bereits getätigter Beitragszahlungen), bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung oder nach einem entstandenen Schaden. Auch hier lohnt sich ein Vergleich.

Der KFZ Versicherungsrechner kann bis zu 500 Euro Ersparnis ermöglichen, auf jeden Fall sorgt dieser für Sicherheit. Dieser kostenlose Dienst vergleicht über hundert Angebote.