Kreditvergabe, Kreditfinanzierung durch Bankkredit oder besser Finanzierung ohne Bank

Jede Finanzierung eines Unternehmens, Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der betriebswirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen. Es stellt sich die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) oder eine Mischfinanzierung erfolgen soll. Derartige Entscheidungen haben erheblichen Einfluß auf die zukünftige Bonität und das Rating eines Unternehmens und damit auf die zukünftige Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit des Unternehmens.

Die erschwerte Kreditvergabe durch die Banken führt weg von der Kreditfinanzierung hin zu anderen bankenunabhängigen Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung. Überlegungen hin zu einer Finanzierung ohne Bank ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) werden immer häufiger angestellt, auch um Bankabhängigkeiten zu vermeiden. So treten neben die Kreditfinanzierung durch die Hausbank (Stichworte: Eurokrise, Bankenkrise, Kreditklemmen bei einigen Banken ) zunehmend alternative Formen der Unternehmensfinanzierung und der Finanzierung durch Beteiligungsgelder. Hier gewinnen vor allem beteiligungsorientierte Finanzierungsmodelle über ein öffentliches Beteiligungsangebot im Wege einer Privatplatzierung, die Beteiligungsfinanzierung und die Mezzanine-Finanzierungen ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) im Wege der Eigenkapitalbeschaffung über private Kapitalgeber von den Beteiligungsmärkten zunehmend an Bedeutung.

Als Finanzierungsformen ausserhalb von Bankkrediten kommen das vollhaftende, stimmberechtigte Gesellschafterkapital oder das stimmrechtslose Beteiligungskapital ohne Eigentümerschaft in Betracht. Zu dem letzteren zählen insbesondere das Mezzaninekapital in seinen Ausprägungen des stillen Gesellschaftskapitals, des Genussrechtskapitals und der Unternehmensanleihen als Schuldverschreibungen. Die Mezzanine-Finanzierungen können als Eigenkapitalfinanzierungen in bilanzrechtlicher Form gestaltet werden. Die Unternehmensanleihe ist dagegen nichts anderes als ein "wertpapierverbrieftes Darlehen", das immer als Verbindlichkeit zu bilanzieren ist. Soweit die Anleihe mit einer Nachranggikeit gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft ausgestattet ist, kann es als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" eingeordnet werden.

Die Finanzierung mit frischem Kapital und neuem Geld von privater Seite geschieht ohne bankübliche Sicherheiten von Risikokapitalgebern, die dafür eine "Risikoprämie" erhalten. Die Risikoprämie besteht in der Differenz zwischen banküblichen Festzinsen und der höheren Gewinnausschüttung bei den Unternehmen. Mit 7,5% bis 9,5% Gewinnausschüttung ist ein Unternehmen kapitalmarkt- und wettbewerbsfähig im "Kampf ums Kapital" der Privatinvestoren.

Der Wettbewerb von Unternehmen wird somit nicht nur auf den Produkt- und Diensleistungsmärkten entschieden, sondern der Wettbewerb um Finanzmittel auf den Kapitalmärkten entscheidet über die Finanzkraft bzw. Kapitalmacht zur Finanzierung innovativer Produkte und über die Finanzkraft zur Gewinnung neuer Märkte. Weiteres Eigenkapital verbessert zudem die Eigenkapitalquote des Unternehmens und damit auch die Chance auf eine ergänzende Kreditfinanzierung zu annehmbaren Konditionen.