Mannheim will Twitter Account einklagen

Mannheim, Deutschland, 22.Januar 2010 – Der Kommunikationsdienst Twitter, über den Millionen User weltweit Kurzmitteilungen veröffentlichen können, hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Steigende Nutzerzahlen und eine wachsende öffentliche Aufmerksamkeit weckten nun Begehrlichkeiten bei der baden-württembergischen Stadt Mannheim. Schließlich ist Twitter mittlerweile zu einem zentralen Marketinginstrument geworden. Konkret richtet sich die Begehrlichkeit der Stadt Mannheim auf das Twitter Benutzerkonto http://twitter.com/mannheim von Mark Zondler, Mitbegründer von Mikogo, der sich 2007 unter dem Nutzernamen „Mannheim“ bei dem Online Dienst registriert hatte. Der Name war naheliegend, schließlich liegt der Geschäftssitz von Zondlers Firma „BeamYourScreen” in der Stadt Mannheim. Als einzelner Bürger steht Herr Zondler nun allein gegen den gesamten Verwaltungsapparat seiner Heimatstadt. Das Resultat ist eine David gegen Goliath Situation, die interessante Fragen über die rechtlichen Grundsätze von sozialen Netzwerken aufwirft. Bereits andere Fälle haben verdeutlicht, dass sich diese Medien in gesetzlichen Grauzonen bewegen.

Twitter ist ein außerordentlich populäres soziales Netzwerk, das mittlerweile auch die Funktion eines wichtigen Nachrichtendienstes übernommen hat. So nutzte Barack Obama Twitter im großen Stil für seinen Präsidentschaftswahlkampf und aktivierte dadurch eine Vielzahl seiner Anhänger. Nach einer kurzen Registrierung, unter einem frei wählbaren Benutzernamen, können User kostenlos über die Twitter Homepage, auf ihrer persönlichen Seite, sogenannte „Tweets“ veröffentlichen. Die Nachrichten können jegliche Informationen umfassen, von Werbung über Privates. Es obliegt alleinig dem Nutzer den Inhalt seiner „Tweets“ zu bestimmen und diesen mit Freunden, Kollegen oder Geschäftspartner zu teilen.

Nun, nach dem das Konto von Herr Zondler bereits seit drei Jahren aktiv ist und es diesbezüglich nie eine Nachricht der Stadt gegeben hatte, ergreifen Vertreter der Stadt Mannheim rechtliche Schritte gegen den wohnhaften Mannheimer und lokalen Geschäftsmann Mark Zondler. Vertreter der Stadtverwaltung sehen das Namensrecht der Stadt Mannheim verletzt und fordern daher von Mark Zondler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die ihm eine weitere Nutzung des Nutzernamens „Mannheim“ untersagt. Nach Freigabe wäre der Nutzername demnach für die Stadt wählbar. Das Unterlassungsschreiben bezieht sich auf juristische Paragraphen aus dem Landesgesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg. Hier soll der Rechtsanspruch der Stadt auf den Namen seine Grundlage finden. Sollte Herr Zondler demnach die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht bis zum 10. Februar 2010 unterzeichnet und das Benutzerkonto freigegeben haben, wird die Stadt Mannheim mit einer Klage ein Gerichtsverfahren anstreben. Zudem geht die Stadt noch einen Schritt weiter, indem sie sich bei jeglicher Art von Aktion, die in dieser Sache auf das Wirken von Herr Zondler zurückzuführen ist, sofortige rechtliche Schritte vorbehält. Trotz der Einschüchterung seitens der Stadt Mannheim veröffentlichte Herr Zondler diesen Vorgang über die Internetseite seiner Firma und machte damit den Vorgang einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Außerdem verweigert sich Herr Zondler in diesem Statement seinen bestehenden Twitter Account aufzugeben und damit dem Druck der Stadt Mannheim nachzugeben.

Der potenzielle Rechtsstreit bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und kann im Verlauf grundsätzliche Probleme für Internetuser bei der Auswahl ihrer Nutzernamen bedeuten. Dies gilt insbesondere für Namen von Städten und wichtigen Orten. „Bereits jetzt gibt es eine Vielzahl registrierter Twitter Konten, E-Mail Adressen, Webseiten, etc. die Städtenamen beinhalten“, sagte Herr Zondler auf Anfrage. „Außerdem gibt es eine Reihe von Personen, die Mannheim als Nachname tragen. Bedeutet dies gleichermaßen, dass die betreffenden Personen verklagt werden könnten? Dies ist ein klassisches Beispiel dafür, wie sich große Unternehmen und Interessengemeinschaften einfache Leute heraus greifen und meinen mit allem durch zu kommen. Aber bei sozialen Netzwerken greift dieses Verfahren nicht. Genug ist genug.“

Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Mannheim und Herr Zondler wird fortgesetzt. Das Unterlassungsschreiben der Stadt ist unter folgendem Link einsehbar:

http://www.mikogo.de/2010/01/21/mannheim-will-twitter-account-einklagen/