Lücken der privaten Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung wird nicht nur von Verbraucherschützern als wichtigste Versicherungspolice überhaupt bezeichnet. Sie bietet einen unverzichtbaren Schutz vor den existenziellen Risiken des alltäglichen Lebens. Wer andere Personen schädigt, muss für den Schaden aufkommen - in unbegrenzter Höhe. Trotz enormer Preisunterschiede bieten viele - auch teure - Policen häufig allerdings wichtige Leistungsbausteine nicht an.

Standardmäßig beinhalten nahezu alle Haftpflichtversicherungen einen vergleichbaren Grundschutz: Wenn der Versicherte eine andere Person geschädigt hat, prüft der Versicherer im ersten Schritt die Haftungsfrage. Anschließend wird der Anspruch, sofern dieser berechtigt ist, von der Versicherungsgesellschaft erstattet, also der entstandene Schaden bezahlt. Sollte kein Verschulden vorliegen, wird der Anspruch abgewehrt und der Versicherer würde gegebenenfalls auch den Prozess für seinen Kunden führen. Daher spricht man bei der privaten Haftpflichtversicherung häufig auch von einer passiven Rechtsschutzfunktion. Die Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mindestens 3 Millionen Euro betragen.

Lücken im Versicherungsschutz
Die Mehrzahl der Policen am deutschen Markt beinhaltet standardmäßig einige Leistungsausschlüsse, die dem Versicherten meist erst im Ernstfall auffallen. Dann ist es allerdings zu spät, so dass man sich rechtzeitig um einen guten und günstigen Versicherungsschutz kümmern sollte. Bei einigen wenigen Anbietern sind sehr gute Policen bei einem Abschluss über das Internet sogar deutlich günstiger als im Marktdurchschnitt.

Gefälligkeitsschäden:
Wer Freunden oder Bekannten beim Umzug hilft und dabei Möbelstücke oder eine Vase zerstört, möchte den entstandenen Schaden natürlich von seiner Privathaftpflichtversicherung erstattet bekommen. Hierbei handelt es sich allerdings um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden, der meist nicht versichert ist. Der Ärger im Freundeskreis und natürlich auch mit der eigenen Versicherung ist vorprogrammiert. Einige Versicherer haben daher Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Mietsachschäden:
Als Mieter einer Wohnung kann es gelegentlich vorkommen, dass man ein Waschbecken, eine Badewanne oder auch Einbauschränke durch Unachtsamkeit beschädigt. Besonders in älteren Versicherungsbedingungen vieler Privathaftpflichtversicherungen sind Mietsachschäden aber nur unzureichend oder gar nicht versichert.

Privater Schlüsselverlust:
Insbesondere für Mieter in einem Mehrfamilienhaus können hohe Kosten entstehen, wenn der Haustürschlüssel verloren geht. Gerade bei Schließanlagen, die nach einem Schlüsselverlust ausgetauscht werden sollen, können schnell Schäden entstehen, die mehrere Tausend Euro betragen. Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte daher besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass der private Schlüsselverlust in ausreichender Höhe mitversichert ist.

Forderungsausfalldeckung:
Nur die wenigsten Tarife bieten die sogenannte Forderungsausfalldeckung an. Sinnvoll ist der Einschluss dieses Leistungsbausteins allerdings schon. Wenn man beispielsweise bei Glatteis vor einem fremden Haus ausrutscht und sich verletzt, müsste der Hauseigentümer oder zuständige Mieter, der nicht gestreut hat, für den entstandenen Schaden haften. Wenn das eigene Kind von einem fremden Hund gebissen wird, haftet der Hundebesitzer. Was passiert aber, wenn der „Gegner“ keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und kein ausreichendes Vermögen besitzt? In diesem Fall muss man die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Wer eine sehr gute private Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfallschutz abgeschlossen hat, bleibt auf den Kosten nicht sitzen. In diesem Fall tritt die eigene Versicherung ein und schützt den Versicherten vor den Forderungsausfällen, indem sie für den finanziellen Ausgleich des eigenen Schadens sorgt.

Eine Übersicht verschiedener privaten Haftpflichtversicherungstarifen für Singles oder Familien inklusive der wichtigsten Bedingungskriterien und der entsprechenden Jahresbeiträge sind auf der Internetseite http://privathaftpflicht.young-insurance.de zu finden.

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