Das Mietrecht ist alles andere als einfach zu verstehen

Das Mietrecht ist alles andere als einfach zu verstehen, weshalb es gerade in diesem Bereich immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern kommt. Deshalb wird es zunehmend wichtiger, dass Mieter ihre Rechte kennen. So gibt es beispielsweise das leidige Problem mit den Betriebskosten, die oftmals nach Anzahl der Personen berechnet werden. In einem aktuellen Fall hatte ein Mieter eine Wohnung alleine angemietet. Allerdings kamen alle zwei bis drei Wochen seine Kinder zu Besuch, die jeweils über das Wochenende bei ihm blieben. Daraufhin hat der Vermieter kurzerhand die beiden Kinder als weitere Personen in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Statt für eine sollte der Mieter jetzt für drei Personen die Betriebskosten zahlen, wodurch sich diese nahezu verdoppelt hatten. Doch der Vermieter war mit seiner Auffassung eindeutig im Unrecht.

Bei der Verteilung der Betriebs- und Nebenkosten nach der Anzahl der Personen, ist ausschließlich die Person zu berücksichtigen, die im Mietvertrag eingetragen ist oder die dauerhaft in der betreffenden Wohnung gemeldet ist. Besucher können die Nebenkosten einer Mietwohnung dagegen nicht erhöhen. Eine solche Berücksichtigung des Besuchs eines Mieters ist nicht gestattet. Lediglich die Nachzahlung kann eingefordert werden, wenn nach Verbrauch abgerechnet wird. Dies gilt sowohl für die kalten, als auch die warmen Betriebskosten, die im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ermittelt werden. Schließlich seien Besucher zu einem ausgefüllten Sozialleben wichtig und sollten nicht als störend oder kostentreibend empfunden werden.

Nick Baumann
www.wohnungsmarkt24.de

10.11.2009: