Gründung einer (Mini) GmbH - Unternehmensgründung - UG (Unternehmergesellschaft)

GmbH-Gründung statt Limited: Dank der Reform geht die Gründung einer GmbH deutlich schneller und billiger.

Seit November 2008 steht die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz „UG“ (haftungsbeschränkt) zur Verfügung. Die mit der GmbH - Reform verfolgten Ziele des Gesetzgebers wie weniger Bürokratie, internationale Wettbewerbsfähigkeit und bessere Haftungsbeschränkung für deutsche Unternehmer führten nicht nur zu einer Neuaufstellung der altbekannten GmbH sondern zur einer Art Mini-GmbH, die "Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt" mit einem Kapital ab 1 EURO. Die UG (haftungsbeschränkt) sollte auch dazu beitragen, mit einer deutschen Gesellschaftsform ein Gegengewicht zu der Konkurrenz durch die britische Private Limited Company (Ltd.) zu schaffen.

Wir bieten Ihnen die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bereits fertig eingetragen mit Mustersatzung zum Preis von 850,00 EUR zur sofortigen Übernahme an. Die Notar- und Gerichtskosten werden von uns übernommen. Mit der ausgelieferten Vorratsgesellschafts-Mappe inklusive einem Formular zur Gewerbeanmeldung haben Sie alle wichtigen Unterlagen zu Ihrer neuen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) schnell und übersichtlich vorliegen.

Mit der bereits eingetragenen Gesellschaft können Sie sofort starten. Sie brauchen nun nur noch einen Beurkundungstermin bei Ihrem Notar wahrzunehmen. Zu diesem Termin muss der Bevollmächtigte (z.B. der Käufer), auf den die Veräußerungsvollmacht ausgestellt ist, sowie (falls abweichend) jeder neue Gesellschafter und Geschäftsführer erscheinen (bitte Personalausweis/Reisepass nicht vergessen!). Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und die anschließenden Gesellschafterbeschlüsse; ab diesem Zeitpunkt können Sie den neuen Firmennamen verwenden. Anhand der beglaubigten Abschriften, die Sie vom Notar erhalten, kann der neue Geschäftsführer ein Bankkonto eröffnen.

Die Dauer der Handelsregistereintragung (die nur deklaratorisch ist) variiert von Register zu Register und beträgt i. d. R. zwischen einer und drei Wochen.
Die GmbH-Reform macht es möglich:

Kombinieren Sie die Vorteile einer Kapitalgesellschaft (v. a. Haftungsbeschränkung) mit denen einer Personengesellschaft (v. a. Steuervorteile) ohne hohen Kapitaleinsatz wie bei der GmbH & Co. KG und ohne Rückgriff auf ausländische Rechtsformen wie die Ltd. & Co. KG. Keine Rolle spielt hier der ansonsten wesentliche Nachteil der UG (haftungsbeschränkt), die Zwangsrücklagepflicht i. H. v. 25 Prozent des Gewinns. Denn der KG-Gesellschaftsvertrag kann so gestaltet werden, dass die Komplementär-UG (haftungsbeschränkt) ohne Mindeststammkapital nicht am Gewinn beteiligt wird; damit entfällt de facto auch die Zwangsrücklagepflicht.

Für eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG einschließlich Komplementär-UG (haftungsbeschränkt) mit voll eingezahltem Stammkapital i. H. v. EUR 1,-- berechnen wir 2.500,-- EUR. Mehrwertsteuer fällt nicht an (§ 1 Nr. 8f UStG). Dieser Preis enthält alle bis dahin aufgelaufenen (Gründungs-)Kosten der KG und der Komplementär-UG (haftungsbeschränkt).

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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