Die Verschwörung

Der Häftling Juan Carlos Chmelir, geb. Bresofsky am 8. Juni 1949 in Uruguay,ist für Österreich sehr Delikat und brisant, weil es dramatischen und Tragödie ähnlichen Aspekte und Komponente aufweist,die der Vorstellungskraft des Menschen überschreiten. Das Leben des Häftlings könnte durchaus in Gefahr sein,denn hier dürfen moralische Aspekte eine Rolle spielen,die das Land schwer erschüttern könnten.

Allein schon das beharrliche Schweigen der österr. Justiz und Medien zum Fall des Häftlings,der mittlerweile das 32 Jahren durchgehend im Gefängnis einsitzt, kann man als Schuldbekenntnis und als Aussitzen „Totschweigen“ verstehen, offenbar bis zum Tode und ewigen Schweigen des Häftlings.

1.Im Zusammenhang der Frau eines Oberregierungsrates der Landesregierung Steiermark während eines spektakulären Gefängnisausbruches des Häftlings vom 2. August 1989, AZ 6 Vr 1998/89, Hv 5/90 des Landesgerichtes Graz.

Aufgrund der Fakten- und Aktenlage besteht nämlich eindeutig der Verdacht,dass das vermeintliche Opfer als Gattin eines hohen Staatsbeamten in Wirklichkeit sexuellen Handlungen freiwillig geduldet hat und dass sie sich mit dem Häftling hierzu der Selbstschutz halber abgesprochen hat. Der geflüchtete Häftling nahm es auf sich angesichts seiner prekären und hoffnungslosen Situation von der Polizei sowieso erschossen zu werden,wie er bei der Festnahme vom 14. August 1989 betonte.

Laut späteren Angaben des Häftlings sowie nach der Aktenlage und der darin erkennbaren Unterlassung notwendiger polizeilicher Ermittlungen und gerichtlicher Erhebungen,ist das Strafurteil eindeutig in Frage zu stellen. Den Angeklagten sind eindeutig sämtliche Beweis- und Verteidigungsrechte genommen worden,und da mit Hilfe stillschweigender Duldung von Seiten des vom Gericht Graz bestellten Pflichtverteidigers,RA Kanzlei Dr. Richard Kaan,Kirchbergasse 1,8011 Graz,der für das komplexe Strafverfahren verdächtigerweise nur unerfahrenen Substituten zur Verfügung stellte. Man kann den gegenständlichen Prozess durchaus als Komplott bezeichnen.

Der Umfang der Gerichts- Verfahrensakten mit knapp 500 Seiten in drei Bänden ist angesichts des Falles Grotesk. Die Aktenseiten sind zudem derart irreführend durcheinander nummeriert und verworren zusammengestellt,das hier die Absicht des Gerichtes deutlich erkennbar wird,nämlich den Kern der Sache und der Manipulationen zu verwischen.

Mit etwas Aufmerksamkeit gelingt es jedoch nicht,sich täuschen und ablenken zu lassen, gleichzeitig aber stößt man auf ein Drama und auf eine Tragödie sowie auf moralischem Aspekte, die die Literatur in dieser Form noch nicht kennt, letzterer zur Warnung.

Als sensationell kann man es jedenfalls bezeichnen,das u.a. auch das vermeintliche Opfer am 16.4.2009 an das Gericht schrieb um sich für die Entlassung des Häftlings einzusetzen. Diese Eingaben habe ich als Anhang eingefügt unter „An das Gericht“ und zwei Zeitungsartikeln „Geliebter Häftling ohne Ausblick“ und „Schlechte Zeichner bleiben hinter Gittern“ sowie das Originalprotokoll des "Wiederaufnahmeantrages" des Häftlings im Zusammenhang der Gattin des hohen Staatsbeamten und anderes mehr,woraus der Artikel entsprechend dokumentiert wird.

Bedauerlicherweise sind die MB als Anhang beschränkt,so dass andere wichtige Dokumente erst bearbeitet werden müssen,um diese als Anhang einfügen zu können.

2.Von wegen der spektakulären Protestaktionen des Häftlings in den 1980er und 1990er Jahren gegen gravierende Missstände in den österreichischen Gefängnissen.

Nationale und internationale Medien berichteten, wie der Häftling am 31. Mai und 1. Juni 1983 zwei Tage lang in schwindelerregender Höhe eines Kirchendaches gegen Nazi-Praktiken in den österreichischen Gefängnissen protestierte.

Damit löste er eine wochenlange Welle der öffentlichen Empörung aus über die Zustände im österreichischen Strafvollzug,die selbst das nationale Parlament in Wien erreichte und die zur Novellierung des Strafvollzugsgesetzes führten.

August 1989 gelang ihn ein spektakulärer Gefängnisausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau,wobei er den österr. Staat drohte, im Ausland österreichischen Botschaftsangehörigen zu entführen,um die Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern zu beenden. Schließlich kaperte er die Gattin eines Oberregierungsrates,ließ sie aber mit einer schriftlichen Selbstanzeige und mit einer politischen Manifestation wieder frei.

Juni 1992 steht er in Verdacht das tagelange Häftlingsrevolte in der Justizanstalt Krems-Stein geplant und organisiert zu haben, jedenfalls aber die Medien aus der Zelle des Hochsicherheitstraktes heraus mit Berichten zu instrumentalisieren,die aus den Berichten des Häftlings wiederum öffentliche Schlagzeilen machten.

Die Aktivitäten des Häftlings Mitten aus den Gefängnis heraus mit der Justiz Katz und Maus gespielt zu haben und wiederholt für spektakulären Schlagzeilen und justizpolitischen Nachbeben gesorgt zu haben,ist jedenfalls sensationell und ein Schmach für die Justiz.

3.Von wegen der Vorwürfe und Erklärungen des Häftlings als ausländischen Kind und in halbwüchsigen Alter in Österreich in staatlichen Erziehungsanstalten durch schweren Misshandlungen und Erniedrigungen traumatisiert worden zu sein,wobei ihm der Weg zu einem normalen Leben versperrt wurde.

Geboren wurde Juan Carlos Chmelir,geb. Bresofsky am 8. Juni 1949 in Rocha/Uruguay. Da sein Vater Sohn eines Juden war,floh seine Familie aus Österreich in den 1930er Jahren dorthin. Im Juni 1962 wanderte seine Familie wieder nach Österreich (Wien) zurück. Er war 13 Jahre alt und die abrupte „Verpflanzung“ aus seiner Geburtsheimat hat er nie verkraftet,zumal er kurz nach seiner Ankunft in Österreich unverschuldet aus der Familie rausgerissen und in ein staatliches Heim für Fremdenkinder untergebracht wurde.

4. Nicht zuletzt der nachvollziehbaren Verdacht auf Missbrauch der Gerichts-Sachverständigen und des psychologischen und psychiatrischen Personals des Gefängnisses,um den Häftling trotz 31 Jahre durchgehender Haft fortgesetzt hinter Gittern zu belassen und dort auch sterben zu lassen,und zwar trotz positiver Therapiebestätigungen,wie im Anhang zu lesen ist.

Juan Carlos Chmelir psychischer und geistiger Zustand ist in Wirklichkeit – trotz 31 Jahren durchgehender Haft – sensationell gut. Der Häftling hat während der Haft intensiv an sich gearbeitet und Geist und eine starke Persönlichkeit entwickelt. Zahlreiche Ex-Häftlingen sowie Vertrauenspersonen des Häftlings bestätigen es immer wieder. Siehe auch Anhang „Eingaben an das Gericht“.

Zusammengefasst kann man von einer Verschwörung des Landes gegen einen Häftling sprechen, die den Tod des Häftlings in der Zelle anstrebt,um den Vorfall mit der Gattin des hohen Staatsbeamten zu vertuschen als auch aus Rache wegen seiner früheren spektakulären Protestaktionen.

AnhangGröße
Eingaben an das Gericht.pdf101.26 KB
Der Justiz den Hintern versohlen.doc27.5 KB
Die Frau des Oberregierungsrates und der Häftling.doc73 KB
Zeitungsartikel 1.doc42 KB
zeitungsartikel 2.doc32 KB
wiederaufnahmeantrag.pdf832.21 KB
16.10.2009: | | | | |