Umsetzung des Hafensicherheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen mangelhaft: Terrorabwehr als Alibi für Haushaltssanierung

Spitzenverbände der Hafen-, Bahn- und Logistikwirtschaft unterstützen die Mitglieder bei einer Klage gegen die Umsetzung des Hafensicherheitsgesetzes

Bonn/Köln/Berlin, 10.09.2009 (DSLV/VDV/BÖB) - Als sach- und rechtswidrig bezeichnen der DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband, der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das Hafensicherheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. „Es ist aus Sicht der Verkehrsbranche nicht hinnehmbar, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Terrorabwehr vorschiebt, um hoheitliche Aufgaben und damit Kosten auf die Wirtschaft überzuwälzen“, sagt Dr. Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahn im VDV.

„Das Land will die Hafenbetreiber zur Terrorabwehr in öffentlichen Bereichen verpflichten, dabei haben diese weder die Organisationsstrukturen, noch die Eignung oder gesetzliche Möglichkeit, um diese hochbrisante Aufgabe lösen zu können“, so Karl Michael Probst, Geschäftsführer des BÖB.

Die NRW-Landesregierung verfolgt mit dem gegen heftigen Widerstand 2007 eingeführten Gesetz das so genannte „Eigensicherungsmodell“. Damit werden staatliche Aufgaben auf private Unternehmen und Hafenbetreiber abgewälzt. „Um das Ganze umsetzen zu können, konstruiert die Landesregierung einen zuständigen Hafenbetreiber, der in der Realität aber gar nicht existiert“, erklärt Heiner Rogge, Hauptgeschäftsführer des DSLV. Die Flächen innerhalb der Häfen stünden vielmehr im Eigentum oder Besitz einer Vielzahl selbständiger Rechtspersonen, die dort Logistik betreiben.

Jetzt wird erwogen, dem Hafenbetreiber ein „Hausrecht“ auch auf öffentlicher Infrastruktur einzuräumen, damit er dort die Überwachung übernimmt, was erheblichen Widerstand schürt. „Seit dem Mittelalter ist in der zivilisierten Welt der Staat für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zuständig. Stattdessen soll jetzt ein frei erfundener einzelner Hafenbetreiber den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Hafens gewährleisten, einen Gefahrenabwehrplan erstellen und durchführen. Damit erweist das Land nicht nur der Sicherheit einen Bärendienst, sondern verstößt auch gegen die EU-Richtlinie, die diese Aufgaben einer vom Mitgliedsstaat einzurichtenden Hafensicherheitsbehörde zuweist“, sagt Henke.

Da die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die ernstzunehmenden Bedenken der Verbände bislang jedoch ignoriert hätte, stünde im nächsten Schritt der Rechtsweg an: „Das Land mag ja dazu bereit sein, bei der Terrorabwehr Risiken einzugehen, die Logistikunternehmen im Hafen sind es nicht. Daher bereiten viele in DSLV, VDV und BÖB organisierte Unternehmen nun eine Klage vor. Die Unterstützung der Verbände soll dabei nachhaltig ausfallen,“ so die drei Verbände. „Wir warnen andere Bundesländer eindringlich davor, sich an dem Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen für eigene Lösungen zu orientieren – hier wird Logistik „mit Sicherheit“ kaputt gemacht!“

Zu diesem Thema haben die Verbände DSLV, VDV und BÖB ein Positionspapier erarbeitet, das auf Anfrage erhältlich ist.

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