Beste Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Unterlagen müssen Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit bei Ihrem Versicherer einreichen? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Als Anspruchsteller hat der Versicherungsnehmer seinen BU-Anspruch darzulegen und zu beweisen. Sie müssen also Ihrem BU-Versicherer beweisen, dass Sie wegen Krankheit, Körperverletzung u.s.w. Ihrem Beruf nicht mehr Umfang der Bedingungen ausüben können.

Ein Nachweis kann schon durch Vorlage einer aussagekräftigen Stellungsnahme des Hausarztes erfolgen. Was bedeutet nun aussagekräftig? Es dürfen keine Pauschalaussagen getroffen werden (Kann nicht mehr arbeiten). Der Hausarzt muss auf die konkrete berufliche Tätigkeit und den ungefähren Grad der Berufsunfähigkeit eingehen. Somit müssen neben der genauen Diagnose der Erkrankung zu folgende Punkte erfüllt werden:

Der Arzt muss zu der Erkrankung Stellung beziehen.

Die Krankheit, Körperverletzung bzw. der Kräfteverfall müsssen objektiv nachvollziehbar sein.

Es muss der Umfang der Auswirkungen des Leidens auf die Fähigkeit zur Berufsausübung festgesetllt werden, da die Auswirkungen den Grad der Berufsunfähigkeit bestimmen.

Der Arzt muss eine Prognose abgeben. (Auf unbestimmte Zeit reicht nicht aus) Denn die Erkrankung kann den Versicherungsfall nicht in Kraft setzen, wenn und solange sie nicht eine voraussichtlich dauernde Beeinrächtigung der in dem konkreten Beruf eingesetzten oder in Verweisungstätigkeiten einsetzbaren Arbeitsfähigkeit des Versicherungsnehmers nach sich zieht.

Eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt als Nachweis nicht. Darin wird zu wenig dokumentiert und sie haben daher zu wenig Aussagekraft hinsichtlich der erforderlichen Prognose. In der Praxis basieren häufig nur auf den Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber dem Arzt und sind damit meist subjektiv.

Hat der Versicherer berechtigte Zweifel am Inhalt oder der Aussagekraft der eingereichten Unterlagen, darf er die enthaltenen Tatsachen und Schlussfolgerungen bestreiten mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer die Richtigkeit dann beweisen muss. Dann wird oft ein Gutachter bestimmt, um neue Beweise zu erbringen oder die alten eingereihten Unterlagen zu bestätigen.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie unter www.dasfinanzenteam.de


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