Unfallversicherung - Günstige Beiträge und richtig versichert!

Unfallversicherungen sind meistens zu teuer, der Versicherungsschutz ist schlecht, oder es wird Wert auf die falschen Vertragskomponenten gelegt.

Wir wollen Ihnen Tipps geben wie Sie die passende Unfalversicherung finden.

Wer braucht überhaupt eine Unfallversicherung

Die Unfallgefahren werden in der breiten Öffentlichkeit meistens unterschätzt. Jedes Jahr passieren rund 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Über 50 Prozent dieser Unfälle passieren zu Hause oder in der Freizeit.

Die private Unfallversicherung ist ein sinnvoller Schutz. Besonders wichtig ist sie für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Denken Sie auch an Ihre Kinder. Kleinkinder bis drei Jahre haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Ältere Kinder und Jugendliche sind nur in Kindergarten oder Schule und auf dem Weg versichert. Ergänzen kann man den Schutz noch durch eine Kinderinvaliditätsversicherung, die zahlt auch dann, wenn das Kind einen bleibenden gesundheitlichen Schaden durch bestimmte Krankheiten erleidet.

Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

Im Falle eines Unfalles kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre gesamte Lebenssituation umstellen müssen (neues Auto, neue Wohnung, aufwendige Umbaumaßnahmen). Dabei können erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Eine private Unfallversicherung soll Ihnen vor allen Dingen die finanzielle Möglichkeit geben, sich dieser neuen Situation anzupassen.

Daher hat die Vereinbarung einer möglichst hohen Invaliditätssumme (ca. fünf bis sechs Jahres-Bruttogehälter) absolute Priorität.

Wir empfehlen Ihnen, monatliche Rentenzahlungen lieber über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Krankentage- und Krankenhaustagegeld können auch im Rahmen einer privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherung vereinbart werden. Beide Versicherungen leisten nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Krankheitsfall.

Bei Kindern ist neben der Vereinbarung einer sehr hohen Invaliditätssumme auch die Absicherung einer monatlichen Unfallrente sinnvoll, da diese keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und noch keine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Warum ist eine verbesserte Gliedertaxe sinnvoll?

Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der Gliedertaxe festgelegt. In der Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird.

Beispiel: Bei dem Verlust eines Zeigefingers beträgt der Invaliditätsgrad 10 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR würde die Leistung 10 Prozent von 100.000 EUR, also 10.000 EUR betragen.

Gegenüber der Standard Gliedertaxe bieten Versicherer höhere und verbesserte Gliedertaxwerte an. Bei dem Verlust eines Zeigefingers werden dann nicht 10% sondern 15 oder 20 Prozent der Versicherungssumme bezahlt.

Eine verbesserte Gliedertaxe ist sehr wichtig, da sich die meisten Unfälle gerade in einem Invaliditätsbereich bis 40 Prozent abspielen. Lassen Sie sich also nicht von der Höchstleistung bei Vollinvalidität blenden.

Was versteht man unter einer Progression?

Durch die Progressionsstaffeln wird die Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt.

Beispiel: Bei dem Verlust einer Hand oder der Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk kommt bei einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent bei einer Versicherungssumme von 200.000 EUR eine Leistung ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.

Demgegenüber kommen bei einer Invalidität mit
Progression 225 Prozent bis zu 180.000 EUR,
Progression 300 Prozent bis zu 240.000 EUR,
Progression 350 Prozent bis zu 250.000 EUR,
Progression 500 Prozent bis zu 370.000 EUR,
Progression 1000 Prozent bis zu 470.000 EUR
zur Auszahlung.

Unser Rat: Der Vorteil progressiven Invaliditätsstaffel relativiert sich stark, wenn man bedenkt, dass statistisch gesehen rund 94 Prozent der Unfälle zu Invaliditätsgraden zwischen 1 bis 40 Prozent führen und lediglich 6 Prozent der Unfälle zu höheren Invaliditätsgraden. Daher ist die Vereinbarung einer verbesserten Gliedertaxe und weitere Zusatzeinschlüsse die das Standardbedingungswerk verbesern so wichtig.

Einen aktuellen Leistungsvergleich zwischen einer Standard-Unfallversicherung und einen Topschutz finden Sie bei uns auf der Homepage unter: www.dasfinanzenteam.de in der Rubrik Produkte Unfallversicherung.

Sie werden sich wundern, was bei einem Topschutz mittlerweile alles mitversichert ist.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Der Klassiker lebt noch immer. Schließen Sie bitte keine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – auch „UPR-Versicherungen“ genannt - ab. Das Produkt ist eine Kombination einer Risikounfallversicherung und einer Kapitallebensversicherung. Der Versicherer macht die Zusage, unabhängig von einer eventuellen Unfall Leistung während der Vertragsdauer, die eingezahlten Kapital bildenden Beiträge zu einem bei Vertragsabschluß vereinbarten Termin oder beim Tod der versicherten Person. Durch den zusätzlichen Sparbetrag verteuert sich die Absicherung nur unnötig.

Vertragslaufzeit

Schließen Sie nur Jahresverträge ab. Dann sind Sie flexibel, falls es wieder bessere Produkte mit mehr Leistung auf dem Markt gibt.

Welche Bausteine kann ich in der Unfallversicherung versichern?

Invaliditätsleistungen

Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) ein, wird nach dem Grade der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet.

Die Invalidität muss vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.

Soweit Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach der so genannten Gliedertaxe. Sie sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit feste Sätze vor.

Achtung! Gegenüber den Standardbedingungen bieten viele Versicherer verbesserte Gliedertaxen an.

Mehrleistungen im Invaliditätsfall

Es gibt für den Invaliditätsfall besondere Leistungsformen. Sie führen zu überproportionaler Auszahlung bei höherer Invalidität. Bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades vervielfacht sich dann die Invaliditätsleistung.

Schwerstverletzte müssen nicht nur bedeutende finanzielle Ausfälle und körperliche Behinderung hinnehmen, sondern darüber hinaus oft außergewöhnliche Aufwendungen erbringen, um ihr plötzlich verändertes Leben erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurden Invaliditätsstaffeln geschaffen, die stufenweise steigende Leistungen bei zunehmenden Invaliditätsgraden vorsehen.

Beispiel: Die Versicherungssumme für Invalidität beträgt 200.000 €. Der Versicherte erleidet einen Unfallschaden mit 75%igem Invaliditätsgrad. Bei normaler Invaliditätsleistung beträgt die Entschädigung 150.000 €. Bei Vereinbarung einer 225%iger Progression werden 300.000 € geleistet.

Unfallrente

Für die Leistung der Unfallrente gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Invaliditätsleistung. Der Unfall muss dann allerdings, je nach Versicherer, zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent geführt haben.

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, so entsteht der Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe.

Stirbt der Versicherte aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall, so wird der Invaliditätsanspruch entschädigt, der bis zum Tod bestanden hat.

Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung erbracht.

Unfall Tagegeld

Tritt als Unfallfolge eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ein, so wird nach dem Grade und der Dauer der Beeinträchtigung Tagegeld vom Beginn der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr, vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt.

Der Beginn der Tagegeldleistung kann gegen Beitragsnachlass auf den 8., 15., 29., 43., 57., 71., und 92. Tag des Beginns der ärztlichen Behandlung hinausgeschoben werden. Das empfiehlt sich für alle Versicherten, deren Gehalts- oder Lohnbezüge vom Arbeitgeber noch für eine gewisse Zeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt werden.

In der Regel wird für Personen ohne Beruf, z.B. Rentner, Schüler und Studenten, kein Tagegeld angeboten.

Unfall Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus wird Krankenhaustagegeld vom Tage der Aufnahme bis zum Tage der Entlassung gezahlt, und zwar längstens zwei Jahre vom Unfalltage an gerechnet. Ein Aufenthalt in Sanatorien, Kuranstalten oder Erholungsheimen gilt nicht als Krankenhausaufenthalt.

Genesungsgeld

Für eine gewisse Zeit des Krankenhausaufenthaltes, entweder bis 28 Tage oder für einen Zeitraum bis zu 100 Tagen, wird ein Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Vereinbarungen. Angeboten wird das Genesungsgeld entweder in Höhe des Krankenhaustagegeldes oder in prozentual abgestufter Form.

Kosmetische Operationen

Bis zum Ablauf des 3.Jahres nach dem Unfall werden die Kosten einer kosmetischen Operation – Honorare, Medikamente, Unterbringung, Verpflegung – übernommen, wenn durch Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt ist, dass das äußere Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist.

Bergungskosten.

Insbesondere in der Wintersaison sind z.B. durch verunglückte Skifahrer umfangreiche Suchaktionen erforderlich, um die Bergung vorzunehmen. Die Versicherer bieten in der Regel beitragsfrei die Mitversicherung einer Summe von 5000 Euro, die für Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht, zur Verfügung steht.

Ersetzt werden ebenfalls die Transportkosten ins nächste Krankenhaus, einschließlich der Rückfahrtkosten zum Heimatort. Das gilt ebenfalls für den Transport von den durch Unfall getöteten Personen zum Heimatort.

Kurkostenbeihilfe

Wird unfallbedingt innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegt, sind die Mehrkosten, die der gesetzliche Unfallversicherer nicht übernimmt, versicherbar.

Unser Rat: Wichtig ist eine richtige Invaliditätssumme, eine kleine Versicherungssumme bei Tod und ein gutes Bedingungswerk. Weitere Tipps hierzu finden Sie auf unserer Website unter: www.dasfinanzenteam.de


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