Billigflieger Ryanair: Gericht hält Zahlungsgebühr für unzulässig!

Megaflieger.de informiert: Gemäß einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin dürfen Fluggesellschaften zukünftig keine Bearbeitungsgebühr für Zahlungen per Lastschrift oder mit Kreditkarte erheben. Dies sei insbesondere auch schon allein deshalb angezeigt, da Billigfluggesellschaften in der Regel keine Barzahlung akzeptieren.

Gegen die Billigfluggesellschaft Ryanair hatte der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv) geklagt und eine gebührenfreie Zahlungsmethode gefordert. Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2009, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wurde von den Verbraucherschützern als weiterer Etappensieg zu mehr Preistransparenz im Internet begrüßt.

Bereits seit November 2008 ist gesetzlich geregelt, dass die Airlines nur noch mit Endpreisen werben dürfen, diese müssen dann alle Steuern und Gebühren ausweisen, die Preise sollen dadurch besser vergleichbar und der Wettbewerb fairer sein. Doch im Kampf um Kunden finden viele Billigflug Airlines Wege und Möglichkeiten versteckte Gebühren und Zuschläge zu berechnen, wie z.B. die Gebühren für Kreditkartenzahlung, etc. Damit soll zukünftig endgültig Schluss sein!

Weitere interessante Infos und aktuelle Preisaktionen von Ryanair und anderer Billigflieger finden Sie auf folgender Seite: www.megaflieger.de/billigflieger-ryanair_14.html

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Quelle: www.megaflieger.de/ryanair


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