Rette sich wer kann vor Harmagedon! Körperschaftsrechte für Zeugen Jehovas

Ein Riss geht durch viele Familien, Freundschaften zerbrechen und soziale Kontakte werden immer nur in einem Licht betrachtet - das alles interessiert Vater Staat nicht und so beschenkt er auch jene Kinder, die sich vom Gemeinwesen absondern. Wie die Zeugen Jehovas. Erst in Berlin. Dann in Hessen. Jetzt in Hamburg. Und schon bald in Baden-Württemberg. Ein Bundesland nach dem anderen verleiht dieser Gemeinschaft Körperschaftsrechte. Mit einem Achselzucken. So sei das nun einmal in einem Staat, der sich in religiöse Dinge nicht einmischen will und darf.

Das kann man gut finden - oder schlecht. An der Rechtslage ändert das nichts. Da niemand dieser Gemeinschaft verfassungswidrige Ziele nachweisen kann, heilt die Zeit alle Bedenken. Die Kirchen äußern ihr Bedauern - und Rheinland-Pfalz ist noch ein wenig störrisch. Dort soll noch geprüft werden, ob es sich bei den Zeugen Jehovas überhaupt um eine Religionsgemeinschaft handelt.

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