Bewegung im Sparkassenskandal in Baden-Württemberg – ein erster Rechtsanwalt packt aus!

II. Schurken unter den Anwälten?

Konstanz – von Erich Neumann, BCC Business Crime Control e. V. – Mitglied im DPV Deutschen Presse Verband e. V.

Wie in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbeschlüssen operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.

Bei den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz und Politik wurde mit einer “abgespeckten“ Version operiert, obwohl über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.

Durch einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an ein
Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges zugelassen,
dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch ausweislich der Einschätzung der Sparkasse
Singen-Radolfzell selbst als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und
die Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen Widersprüchlich-
keit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.

Trotzdem wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit verbundenen Familienexistenzen gefährdet.

In dieser nunmehrigen Folge II wird nun der Focus auf das mögliche Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:

der Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack hatte bereits im August 2004 Akteneinsicht in die vollständige, den damaligen Angestellten Tobias M. Heinzelmann der Sparkasse Singen-Radolfzell betreffende Ermittlungsakte Az 43 Js 17536/03 mit den beschlagnahmten und belastenden Unterlagen aus der Sparkasse Singen-Radolfzell.

Dies bestätigte uns die Staatsanwaltschaft Konstanz auf Anfrage schriftlich.

Es liegt zudem ein Schreiben des Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack vom 30. August 2004 vor, welches die Existenz der beschlagnahmten und belastenden Unterlagen in der Ermittlungsakte seinem Mandaten gegenüber verneint: also unterschlägt.

Sein Mandant fühlte sich in Folge dessen – und für Jedermann nachvollziehbar – getäuscht, da diese Akten – insbesondere der brisante Inhalt – im Berufungsverfahren zur Entscheidung 5 O 236/03 E des Landgericht Konstanz damit nicht zum Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe / Außensenat Freiburg wurde.

BCC hat darüber bereits berichtet.

Auf schriftliche Anfragen verweigerte Rechtsanwalt Dr. Füllsack gegenüber BCC
jegliche Stellungnahme zum Grund oder Motiv seines Handelns.

Der Gailinger Rechtsanwalt Klaus Haid – mit Kanzleisitz Stuttgart - ein weiterer anwaltschaftlicher Mandatsträger aus der Riege der Geschädigten – beschuldigt nun
seinen Kollegen Dr. Füllsack der “erheblichen Fehler im Mandat“, da er nun aktuell selber von einem seiner Mandanten unter Az 15 U 4176/08 vor dem Oberlandes-
gericht München in Höhe von knapp € 1.0 Mio. zzgl. Zinsen in Haftung genommen
wird.

Folgerichtig verweist er dabei darauf, dass die heute – nach erwähntem “Betriebsunfall“ aufgedeckten und damit auch den Geschädigten und somit – allgemein bekannten Akten schon 2004 von Rechtsanwalt Dr. Füllsack zwingend in die Verfahren hätten eingeführt werden müssen.

Dass er selbst auch schon zu früherem Zeitpunkt die Brisanz der Verfahrenslage
erkannte, ohne jedoch entsprechend zu reagieren, beweist alleine schon die Tatsache, dass er selbst um seine Entlassung aus dem Mandat bat, nachdem er von Tobias M. Heinzelmann – dem “angeblichen“ Leiter der Abteilung Sanierung/Recht der Sparkasse Singen-Radolfzell und auch ein Rechtsanwalt – “zum Beitritt in einen Ring gegen den Unternehmer Kempen“ aufgefordert wurde, wie sein ehemaliger Mandant dazu berichtet.

Den Stein ins Rollen brachte jedoch der damals 48-jährige Rechtsanwalt Rüdiger
Pryssok mit Kanzleisitz in Zwickau.

Er war damals u. A. auch für die RSO Steuerberatungsgesellschaft mbH in Zwickau
als Steuerfachanwalt und Geschäftsführer tätig, wo er jedoch im Februar 2005 abberufen worden war.
Dieses Unternehmen fertigte die komplette Buchhaltung und Bilanzen der HMK Gruppe, sowie die privaten Steuererklärungen für die Inhaber der Firmengruppe Heribert und Marion Kempen.
Er war als ausgewiesener Insider der internen Vermögensverhältnisse und gleich-
zeitiger Fachmann für Steuer- und Bankrecht der erfahrene Anwalt in diesem Verfahren – sollte man zumindest meinen...!

So trat er als Rechtsanwalt der Grundbuch-Eigentümerin Marion Kempen im Verfahren 5 O 307/03 E vor dem Landgericht Konstanz auf und versuchte die Zwangsversteigerung der privaten Villa zu verhindern.
Ausweislich der Ermittlungsakten schrieb er sogar die Staatsanwaltschaft in Konstanz an und begehrte Akteneinsicht, welche ihm von den Behörden mit der Begründung “laufende Ermittlungen“ jedoch im Frühjahr 2004 noch verweigert wurde.

Nachdem er diesen Antrag nie zurückzog, hätte er also – ohne dass Ermittlungstak-
tische Gründe als Einrede geltend gemacht werden konnten – diese noch vor seinem Kollegen Dr. Füllsack erhalten müssen.
Nachdem dies nicht erfolgte und nur Dr. Füllsack diese erhielt, deren inhaltlichen Erkenntnisse er jedoch seinem Mandanten verschwieg, steht die Frage im Raum, ob
man sich dessen sicher sein konnte und wenn ja: dann wer, sowie mit welchen Interessen?

Nach eben dieser Ablehnung der Akteneinsicht durch die Ermittlungsbehörden wäre ein Antrag im bereits laufenden Verfahren vor dem Landgericht Konstanz nach § 142 ZPO auf Anordnung der Vorlage von Urkunden – hier Vorlage der Kreditakten – mehr als zwingend geboten gewesen.
Die offensichtlichen und gewaltigen Widersprüche für das angerufene Gericht und alle Beteiligten wären unübersehbar geworden – und hätten schlicht und einfach die Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits damals entlarvt und aufgedeckt.

Unabhängig davon, sind fast sämtliche Formvorschriften des Überweisungsvertrags-
gesetz § 676 BGB und einschlägige Bestimmungen der eigenen AGB der Sparkasse
Singen-Radolfzell massiv verletzt worden, was der besonders fachkundige und intern obendrein bestens informierte Anwalt scheinbar “übersehen“ oder gänzlich andere Veranlassung dafür hatte.

Nach dem prozessualen Verlust der ersten Instanz am Landgericht Konstanz wurde
dann wohl ein – zunächst zu vermutendes – Komplott zwischen der Sparkasse Singen-Radolfzell und augenscheinlich der getäuschten Ex- Ehefrau des Unternehmers Heribert G. Kempen geschlossen, denn:

• Rechtsanwalt Pryssok legte auf Anweisung seiner Mandantin keine Berufung ein, da diese sich – hinter seinem Rücken – mit der – auch hier täuschenden – Sparkasse Singen-Radolfzell auf einen – für sie heute offensichtlich – faulen Deal eingelassen hatte, der auf den bei Gericht seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell unterdrückten Akten basierte, von welchen auch sie keine Kenntnis hatte.

• die heimtückisch agierende Sparkasse Singen-Radolfzell wollte sie aus allen Bürgschaften und Hypotheken entschulden, wenn sie im Gegenzug ihrerseits mit der Versteigerung der Villa einverstanden war.

• so wollte sie – in Unkenntnis über € 5.1 Mio. einstimmig bewilligtem Kreditvolumen – ahnungslos nur noch “ihre Haut retten“, was damals zwar verständlich, aber aus heutiger Sicht eben ein weiterer Betrug/Täuschung der Sparkasse Singen-Radolzell an ihr war.

All diese Widersprüchlichkeiten führten in einer Presseanfrage bei Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok zu einer völlig neuen Sicht der Dinge:

Das Zerwürfnis des finanziell angeschlagenen Rechtsanwaltes Pryssok mit der Familie seiner Mandantin wurde offenkundig, als er die Durchführung der Berufung von dieser untersagt bekam.
Vom erfolgreichen Ausgang des Verfahrens war er so überzeugt gewesen, dass er sie
ohne Forderung/Erhalt eines üblichen Vorschuss-Honorar mit erheblichem Aufwand
begonnen hatte.

Nachdem ein Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom LG Konstanz abgewiesen wurde, konnte er nur durch Obsiegen vom unterlegenen Prozessgegner sein Honorar bekommen.
Seinen Schilderungen zu Folge hatte er über Monate intensiv gearbeitet, als man ihm die Möglichkeit nahm, das zustehende und so entgehende Honorar zu realisieren.
Zur Überbrückung bot ihm daraufhin der Vater seiner Mandantin ein privates Darlehen über € 20.000.- an. Erwin S., ein gelernter Schreiner aus Gailingen, wollte sich so angeblich hilfsbereit zeigen und über die Laufzeit von zwei Jahren dem eigentlich geschädigten Rechtsanwalt Pryssok Kompensationsmöglichkeiten über andere Mandate offen halten.

Der hinterrücks gefasste Plan mit der von Sparkasse ausgeheckten Versteigerung, dem ahnungslosen Nießbrauchinhaber/Ehemann förmlich das Dach über dem Kopf wegnehmend, besiegelte das Komplott der Mandantin mit der Sparkasse hinter dem
Rücken ihres Anwalts.
Sie rief ihren Anwalt wegen angeblicher Immobilien-Fehlspekulationen ihres Vaters an und drängte auf eine vorzeitige Rückzahlung des seinerseits gewährten Darlehens, nach dem der mit der Sparkasse ausgeheckte betrügerische Plan Erfolg gezeigt hatte.
Unwillig ließ sich dieser darauf ein und führte das Darlehen in Raten vorzeitig zurück, wobei es sogar noch zu Zwangsmaßnahmen seitens Erwin S. kam, der im Übereifer für eine bereits seit Monaten bezahlte Schlussrate einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hatte.

Der Deal seiner Mandantin brachte Rechtsanwalt Pryssok – aus neutraler Sicht – in weiteren Zugzwang: da er nach der verlorenen ersten Instanz ein weiteres Mandat für einen Drittgeschädigten aus dem Kreis der HMK Kunden übernommen hatte, für den er die Berufung gegen der Entscheidung 5 O 337/03 E des Landgerichtes Konstanz
beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Außensenate Freiburg einlegte.
Selbst auf ausdrücklichen Hinweis/Mahnung des OLG “vergaß“ er die Berufungsbegründung für seinen weiteren Mandanten.
Er “vergaß“ wohl auch nochmals zwecks Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
nachzufragen. Damit ließ er sehenden Auges eine (endgültige) Abweisung der Berufung seines Mandanten zu.
Selbstverständlich hatte damals der ebenfalls ahnungslose Mandant seine Rechnung für die “anwaltliche Vertretung“ bezahlt. Das wirft die Fragen auf: “musste hier nun ein weiterer Mandant “finanziell mit untergehen“, damit Rechtsanwalt Pryssok seinen persönlichen Kredit bei Erwin S. nicht gefährdete oder war auch hier die Sparkasse Singen-Radolfzell involviert?“

Beide Parteien treffen nun als Gegner beim Landgericht Zwickau aufeinander, weil ihn
sein getäuschter Ex-Mandant gerichtlich in Haftung nimmt und seinen Schaden dabei
auf rund € 2.0 Mio. beziffert.

Die Kosten werden dabei von der Rechtsschutzversicherung des klagenden Ex-
Mandanten getragen, da in einem Parallelverfahren bei gleichem Sachverhalt eine weitere Rechtsschutzversicherung eines anderen Geschädigten bereits erfolgreich auf Kostenübernahme verklagt wurde.

Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok erklärt hierauf konkret angesprochen:

“nach heutiger Kenntnis des bei Gericht unterdrückten Vorstands- und Kreditbeschlusses hat die Sparkasse Singen-Radolfzell meiner Einschätzung nach, seit Jahren Prozessbetrug begangen.
Ich hatte bereits im Frühjahr 2004 Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten gestellt und diese seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz nie bekommen.
Es ist schon verwunderlich, dass man davon abweichend diese dem Kollegen Dr. Füllsack jedoch bewilligt, ohne dass dieser die daraus resultierenden brisanten Erkenntnisse dann im Berufungsverfahren als seine Neuen vorgetragen hat.
Es passt in ein immer deutlichere Formen annehmendes Bild, dass die Staatsanwaltschaft mir die Akteneinsicht verweigert, Kollege Dr. Füllsack gegenüber seinem Mandanten die darauf beruhenden Erkenntnisse unterschlägt und Erwin S. obendrein mir die Inhalte der mit der Sparkasse Singen-Radolfzell heimlich getroffenen Abreden verschwieg.

Vermutlich war es demnach ein Fehler meinerseits, die weitere Berufung des anderen Mandanten überhaupt anzunehmen, denn ich wusste zum damaligen Zeitpunkt wirklich nicht, was ich – überhaupt noch – vortragen sollte, ohne die Fakten aus den unterdrückten/unterschlagen Akten zu kennen.
Wenn ich Fehler gemacht haben sollte, dann stehe ich dazu, verwahre mich jedoch entschiedenst dagegen, jemals ein – auch nur im Geringsten – mich strafrechtlich relevant verhalten zu haben.
In bin schlichtweg auch nur ein Opfer eines gewaltigen Prozessbetruges seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell, einer befangenen Justiz und wohl auch begünstigenden Politik, sowie der Vorgehensweisen meiner Mandantin und ihre Vaters geworden.

Zu Details des jetzt anhängigen Verfahrens darf und werde ich mich nicht äußern,
alleine schon um keine Obliegenheitspflichtverletzung gegenüber meiner Berufshaftpflichtversicherung zu begehen.“

Auch Rechtsanwalt Pryssok geht von einem massiven Komplott, in diesem zu Zeiten vielfacher Rettungsschirme wohl endgültig nicht mehr länger unter dem Teppich zu haltenden Skandals aus, wie schon sein Vorgänger Rechtsanwalt Haid nach einem Gespräch mit dem ehemaligen Mitarbeiter der Sparkasse Singen-Radolfzell von dessen Aufforderung zu berichten wusste, indem er Tobias M. Heinzelmann mit den Worten,
“treten Sie doch dem Ring gegen Kempen bei!“ zitierte.
Gemeint war damit der Ex-Bauunternehmer Heribert G. Kempen, dem diese (un-) menschlichen Abgründe seine Existenz, die Familie, viel Gesundheit, unwiderbringliche Lebensqualität und das gesamte Vermögen gekostet haben.

BCC bleibt an der Thematik dran, berichtet weiter und vor Allem davon, wann erstmals
von verantwortlich kompetenter Stelle eine Tendenz erkennbar wird, zwecks Schadens-begrenzung die Reißleine zu ziehen und wieder Menschlichkeit einkehren zu lassen!