Dichtheitsprüfung ist bei Leitungen für Abwasser bis 2015 gesetzlich vorgeschrieben

Knapp 70 Prozent aller deutschen Hausanschlüsse sind undicht und müssen dringend saniert werden. Diese maroden Abflussleitungen führen – beispielsweise, wenn es durch Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen im gesamten Leitungsnetz kommt – zu überfluteten Kellern. Sanierungsbedürftige Abflussleitungen belasten aber nicht nur im Schadensfall den Geldbeutel des Grundstückbesitzers/Eigentümers, sondern stellen auch eine massive Belastung für die Umwelt dar. Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser. Dies ist besonders kritisch in den Wasserschutzgebieten, für die besondere Bestimmungen gelten.

Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert: Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986/30 eine Dichtheitsprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungs-Leitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen. In Nordrhein Westfalen ist die Pflicht zur Dichtheitsprüfung bereits im § 61a Landeswassergesetz verankert.

Hierbei ist zu beachten: Die Beachtung des Mottos: „Aus dem Auge, aus dem Sinn“ kann schnell zu bösen Überraschungen führen. Denn gemäß den städtischen Entwässerungssatzungen ist der Eigentümer bis zur Grundstücksgrenze für betriebssichere Abflussleitungen verantwortlich. Diese Verantwortung gilt auch für die durchzuführende Dichtheitsprüfung.

Der Fachmann und Geschäftsführer der Abfluss-AS Rhein-Necker-Zentrale Hans-Werner Gonera beschreibt kurz die Vorgehensweise einer sachgerechten Dichtheitsprüfung: „Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung der privaten Abflussleitungen ist in der Regel eine Reinigung und optische Inspektion mit Hilfe einer Rohrkamera erforderlich. Eine Dichtheitsprüfung kann sowohl mit Wasser als auch mit Luft durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen wird mehrheitlich die Prüfung mit Wasser bevorzugt. Hier wird die zu prüfende Abflussleitung abgesperrt und das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser gefüllt. Im Normalfall wird das Wasser über 15 min gehalten und der Wasserverlust gemessen. Wird ein bestimmter Wasserverlust, welcher vom Abfluss-Rohrmaterial abhängig ist, eingehalten, so gilt die Abflussleitung als dicht. Undichte Hausanschlussleitungen müssen erneuert oder saniert werden.“

Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stadler, Betriebs- und Technischer-Leiter der Abfluss-AS Rhein-Main-Zentrale, ergänzt: „DIN 1986/30 sieht auch regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor. In der Regel ist die Dichtheit durch TV-Inspektion im 20-Jahres-Turnus für rein häusliche Abflussleitungen und in 5- bzw. 15-jährigem Turnus für gewerbliche Abfluss-Systeme vor bzw. hinter einer Reinigungsanlage zu prüfen. Strengere Regelungen gelten für Grundstücke in Wasserschutzzonen. Hier sind alle Entwässerungs-Systeme jährlich durch TV-Inspektion und alle fünf Jahre mit Hilfe der Druckprüfung zu untersuchen.

Wenn eine Fachfirma für eine Dichtheitsprüfung beauftragt wird, sollte darauf geachtet werden, dass sie zum Einen zertifiziert und zum Anderen Mitglied im VDRK oder DWA ist. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung müssen in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Den ordnungsgemäßen Zustand der Abflussleitungen bestätigt ein Prüfsiegel. Mit diesen Unterlagen können Sie den Nachweis bringen, dass alle Vorschriften eingehalten sind – wichtig auch gegenüber Ihrer Versicherung.“

Neben den privaten Grundstücks- bzw. Hausbesitzern werden auch Immobiliengesellschaften und Gewerbebetriebe durch den Gesetzgeber, die Kommunen in die Pflicht genommen, ihre Abflussleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

Weitere ausführliche Informationen zur Dichtheitsprüfung und Themen rund um das Entwässerungssystem finden Sie auf der Homepage der Abfluss-AS-Allianz.