Von Raucherlust zu Raucherfrust - Nichtraucherschutz damals und heute

Nach Einführung des Nichtraucherschutzes in Deutschland vor einigen Monaten sehnt sich so mancher Raucher die Zeit zurück, in der er überall ungestört und ohne Rücksichtnahme seinen blauen Dunst verbreiten konnte.

2004 hat man sich in ganz anderer Art und Weise mit den Gefahren des Passivrauchens und dem Nichtraucherschutz befasst als heute. § 5 der Arbeitsstättenverordnung hat für alle Arbeitnehmer geregelt, dass der Arbeitgeber seine Belegschaft wirksam vor den Gefahren des Tabakrauches schützen sollte. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr musste der Arbeitgeber nur insoweit Schutzmaßnahmen treffen, als es die „Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung“ es zuließen. Außenahmen gab es bei dieser Regelung schon für die Gastronomie, Restaurants und andere Betriebe mit Publikumsverkehr. An ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen war da noch nicht zu denken.
Damals beschäftigten sich vor allem große Verwaltungen und öffentlich Träger und Betriebe der Gastronomie oder der Hotellerie mit dem Schutz der Nichtraucher in ihren Räumen. Die Frage die sich stellte lautete fast immer gleich: wie erreichen wir einen größtmöglichen Schutz für Mitarbeiter, Kunden oder Gäste vor dem blauen Dunst.

Die Lüftung durch Fenster war mit Abstand die günstigste Variante, um Frischluft zuzuführen und den lästigen Zigarettenqualm loszuwerden. Keine Anschaffungskosten, keine Montage, weder Wartung noch Reparaturen teuerer Anlagen. Leider bedeutete dies aber auch erhebliche Energieverluste, vor allem im Winter. Die warme Heizungsluft strömte aus Türen und Fenstern und ging ungenutzt verloren. Vor allem in großen Städten war zudem die Fensterlüftung nicht immer sinnvoll. Die Außenluft ist gerade in Ballungsgebieten mit vielen Schadstoffen belastet; Straßengeräusche, Staub und Schmutz dringen in die Räume. Erschwerend hinzu kam, dass bei starker Zigarettenrauchentwicklung auch die Frischluftzufuhr nicht mehr ausreichend war. Besonders in der Gastronomie und Hotellerie wurden zur Luftverbesserung deshalb oft Abluftventilatoren eingesetzt. Sie zeichneten sich zwar durch niedrige Anschaffungskosten aus – diese werden leider durch die sehr hohen und teuren Energieverluste wieder wettgemacht. Die Installation von Abluftventilatoren ist generell nur an Außenwänden möglich und ohne Zuluft kaum ausreichend, um Zigarettenqualm loszuwerden. Der gravierende Nachteil: bei ungünstiger Luftströmung nehmen die Geruchsbelästigungen (z. B. durch Gerüche aus den Toiletten) noch zu.
Be- und Entlüftungsanlagen sowie Klimaanlagen hatten schon damals bei optimaler Planung eine hervorragende Wirkung. Da sie aber nicht ohne große Umbaumaßnahmen in die vorhandenen Räume eingebaut werden können, kamen sie im Regefalle nur in neu erbauten Betrieben zum Zuge. Die Anlagen sind nichts für den kleinen Geldbeutel: hohe Anschaffungskosten, erhebliche tägliche Betriebskosten und regelmäßig anfallende Wartungskosten belasten das Budget. Die Gefahr: werden die Anlagen nicht regelmäßig gewartet, entwickeln sie sich zu wahren „Dreckschleudern“.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Be- und Entlüftungsanlagen und Klimaanlagen sind Luftreinigungssysteme in der Anschaffung sehr günstig und höchst wirksam. Die Systeme können nachträglich in jedem Raum steckerfertig und ohne Aufwand installiert und wieder demontiert werden. Bei optimaler Platzierung der Geräte kann die übliche Frischluftzufuhr im Idealfall um 33,3% reduziert werden. Zigarettenrauch und Schwebstoffe aus der Raumluft werden in elektrostatisch arbeitenden Filtern festgehalten, die alle 3 – 12 Wochen gereinigt werden. Heute werden diese Geräte noch gerne in abgeschlossenen Raucherräumen eingesetzt.

Seit Anfang 2008 ist in Deutschland nun endgültig Schluss mit der Qualmerei in der Öffentlichkeit. Der Nichtraucherschutz wurde, leider nicht länder-einheitlich, gesetzlich festgeschrieben. Nichtraucher triumphieren - Raucher fühlen sich immer mehr diskriminiert und ausgegrenzt. Tatsächlich werden sie weder auf öffentlichem Territorium noch in Gaststätten oder Betrieben mit Publikumsverkehr geduldet. Die Fragestellung der Unternehmer hat sich dahingehend verändert, dass sie sich nun nicht mehr um die Nichtraucher, sondern um die Raucher „kümmern“ müssen. Die einfachste Variante lautet in dem Fall: Rauchverbote in den Innenräumen und Raucher vor die Tür. Doch das, so wurde schnell festgestellt, ist nicht die optimale Lösung. Ansammlungen von Raucher vor Eingangstüren, mit Kippen übersäte Gänge und Beete oder Heimlichraucher belasten das Image vieler Betriebe. Viele Unternehmen bemühen sich deshalb um alternative Lösungen, Raucher unterzubringen und stellen ihnen Raucherunterstände, Pavillons oder Raucherkabinen zur Verfügung. Ihre Gründe: Einhaltung des gesetzlichen Nichtraucherschutzes, zufriedene Kunden, Mitarbeiter und Gäste, Imagegewinn und Kostenreduzierung.

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