Versteckt Wunschlotto den Jackpot in Anwaltskanzleien und Inkassobüros?

„Welches Schweinderl hätten S' denn gern?“ hat Robert Lembke von 1955 bis 1958 und von 1961 bis 1989 337 Mal zum heiteren ARD-Beruferaten eingeladen. Die Sendung gibt es nicht mehr - dafür im Internet aber nicht immer heiteres Firmennamen-Raten. Motto: „Wie heißen Sie denn heute?“

Regie führt ein Glücksspielunternehmen. Der Name: Wunschlotto. Das Versprechen auf den Internet-Seiten: „Jetzt. Ohne Risiko. 100 Prozent gratis. Testen.“ Verschwiegen wird auf der Eingangsseite: Die kostenlose Testphase endet nach 14 Tagen, kündigt man nicht, kommt nach Auffassung von Wunschlotto ein Vertragsverhältnis zustande, das sich nach sechs Monaten wiederum um sechs Monate verlängert.

Verbraucherzentralen warnen schon lange vor solchen Fallen im Netz und raten zu eingeschriebenen Kündigungen, sobald die erste Mahnung ins Haus flattert. Manchmal sind es auch mehr. Wie am 12. April 2007: Heinz G. aus Wilhelmshaven fischt aus seinem Briefkasten drei Briefe von einer Anwaltskanzlei aus Mannheim. Dabei handelt es sich jeweils um eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“. Daran ist der Wilhelmshavener bereits gewöhnt: Einen Monat zuvor waren es vier Mahnungen an einem Tag. Gläubigerin ist die Awanda Media GmbH. Und der Firmensitz? Wird nicht verraten.

Der erste Satz des Schreibens lautet: „Wir zeigen an, dass wir nunmehr die oben genannte Gläubigerin anwaltlich vertreten.“ Gedroht wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, finanzielles Entgegenkommen signalisiert die Anwaltskanzlei mit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Heinz G. aber zahlt nicht: „Hätte ich die erste Rate gezahlt, hätten sie mich wirklich vor Gericht zerren können.“

Der Wilhelmshavener macht dies: Er bittet den Absender der „letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung“ um Aufklärung, denn: Der Name Awanda Media GmbH sagt ihm nichts. Eine Antwort bekommt er nicht. Statt dessen: am 17. Mai 2007 einen Vergleichsvorschlag. Der lautet: „Gegen Zahlung des hälftigen Forderungsbetrages wird die Angelegenheit abgeschlossen.“ Es folgt: wieder die Androhung gerichtlicher Schritte. Monate gehen ins Land. Der Mahnungsstrom ist mal breiter, mal schmaler.

Ende 2008 bekommt Heinz G. einen Anruf. Gefragt wird er von einer weiblichen Stimme, wann er die Forderung von Wunschlotto begleiche. „Gar nicht“, antwortet der Wilhelmshavener und will endlich wissen, wann er bei Wunschlotto mitgespielt haben soll. „Im Jahre 2004“, antwortet die weibliche Stimme. Heinz G. fordert Beweise. Bekommt er nicht. Dafür: am 27. Januar 2009 eine „3. Aufforderung“, abgeschickt von einem Inkassobüro aus Harthausen. Die Gläubigerin heißt jetzt: Sparschwein AG mit Sitz in Regensburg.

Heinz G. googelt zu der Awanda Media GmbH und findet heraus: Die ehemalige und die aktuelle Gläubigerin haben ihren Sitz in der gleichen Straße, auch die Hausnummer ist identisch. Aber: Die Sparschwein AG heißt schon nicht mehr so, Rechtsnachfolgerin ist die Demekon Entertainment AG.

Das Schreiben des Inkassobüros aus Harthausen beginnt wieder mit einem Angebot zu einer „außergerichtlichen Lösung“. Der nächste Satz lautet: „Bekanntlich schulden Sie unserer Mandantschaft…“ Danach soll es für Heinz G. ein wenig ungemütlich werden: „Da Ihre Akte nunmehr zur Beantragung eines Mahnbescheides bereit liegt…“

Immerhin: Eine Wunschlotto-Akte hat der Wilhelmshavener schon. „Sechs Richtige wären mir lieber gewesen“, sagt Heinz G. und denkt über darüber nach, ob er nicht derjenige sein sollte, der gerichtliche Schritte einleitet. Aber: „Wie wird das Unternehmen dann heißen?“
Ein Beitrag für www.2sechs3acht4.de und www.onlinezeitung24.de


Über Heinz-Peter Tjaden