Ein Jahr Nichtraucherschutz -Deutschland zieht Bilanz-

Am 01. Januar 2008 traten in den meisten Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Die Gesetze brachten Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Einbußen für die Gastronomen mit sich und sorgten das ganze Jahr 2008 für Gesprächsstoff.

Um Punkt 00 Uhr räumten die Wirte die Aschenbecher von den Tischen und verwiesen die Gäste zum Rauchen vor die Tür.
Das Gesetz wurde nicht Willkommen geheißen. Im Gegenteil: Viele Wirte sahen darin ihren finanziellen Ruin und die Raucher fühlten sich ihrer Freiheit beraubt.

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist schon seit einigen Jahren durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen geschützt werden. Deshalb stellen viele Firmen Raucherräume zur Verfügung oder die Raucher müssen vor die Tür.
Mit den Nichtraucherschutzgesetzen gibt es hier keine Änderungen - die Mehrheit scheint sich auch mit dieser Situation abgefunden zu haben. In Alten- und Pflegeheimen gilt das Verbot für allgemein zugängliche Bereiche, aber nicht für Räume, die privat wie eine Wohnung genutzt werden.

Einige Wirte klagten jedoch mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das „strenge“ Nichtraucherschutzgesetz. Das Gericht gab ihnen recht und stellte eine Benachteiligung von Einraumkneipen fest, da diese keine separaten Raucherräume einrichten können. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes sollen nun alle Nichtraucherschutzgesetze bis Ende 2009 den Vorgaben aus Karlsruhe entsprechen. So entschieden sich viele Bundesländer für Zwischenlösungen, welche das Rauchen in den sogenannten Eckkneipen erlauben.
So verschufen sich die Landespolitiker mehr zeitlichen Raum, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Nach einen Jahr klagen immer noch viele Wirte über Umsatzeinbußen.
So beschreibt der Berliner Wirt Fahrat seine aktuelle Lage: „Das Gesetz muss komplett weg. Früher haben die Leute drei oder vier Bier getrunken. Heute trinken sie eins und ziehen dann in die nächste Bar weiter. Auf dem Weg dorthin wird dann geraucht.“ Und die Einrichtung eines Raucherraums habe nur dazu geführt, dass sich die Raucher ausgegrenzt gefühlt hätten. Daher war es abzusehen, dass es zu Verstößen kommen würde.
So berichtet die Berliner Zeitung, dass es ein Jahr nach der Einführung des Rauchverbots wieder zu mehr Verstößen gekommen sei. „Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Einraumkneipen pappen manche ein Schild dran mit Raucherkneipe und glauben, damit ist es getan“, sagt der Berliner Stadtrat Peter Becker (SPD). In Berlin wird es vermutlich auch weiterhin zu Verstößen gegen das Rauchverbot kommen, denn wo sollen die Raucher künftig rauchen? Nachdem sie vor die Tür geschickt wurden, wird ihnen nun auch der Heizpilz genommen.

Zudem haben die EU-Kommission und das EU-Parlament für dieses Jahr über ein europaweites Rauchverbot entschieden. Künftig sollen die Nichtraucherschutzgesetze der europäischen Mitgliedsstaaten nach den Vorgaben aus Brüssel gestaltet werden. Wenn dies nicht gelingen sollte, so will die EU die Länder durch die Hintertür in die Pflicht nehmen und zwar mit einer neuen Arbeitnehmerschutz-Richtlinie fürs Gastgewerbe.

Die GRT Wuttke GmbH aus dem westfälischen Lünen entwickelt intelligente Lösungen für den Innen- und Außenbereich, um den Wirten eine Konfrontation mit dem Gesetz zu ersparen. Ansprechende Raucherkabinen, Raucherunterstände und Pavillons mit integrierter Luftfiltertechnik beseitigen den Zigarettenrauch fast restlos und befreien die Raumluft von Schadstoffen. Auch für die vor der Tür stehenden Raucher bietet die GRT Wuttke GmbH umweltfreundliche Infrarot-Heizstrahler. So kann man auch in der Kälte eine warme Atmosphäre schaffen.

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