Energieausweise auch für neuere Immobilien

Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet.

Für alle anderen Wohngebäude, also auch die neueren Wohngebäude, tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden.
Mit ihm erfahren Kauf- oder auch Mietinteressenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude handelt, oder ob das Gebäude die Energie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Schornstein schleudert.
Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein gutes Instrument, mit dem sie ihre Kunden von der Energieeffizienz ihres Hauses überzeugen können.

Der EnergiepassWeitere Informationen:
www.energieausweis-in.de und
www.energieberatung-regional.de