Faltenbehandlung mit Hyaluronsäure 'auf Kasse'

Trotz Leistungseinschränkungen der Krankenkassen erhalten Versicherte mit der Gesundheitsreform 2009 Schönheitsbehandlungen günstiger

Ab dem 1. Januar 2009 tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Bei allgemein bestehenden Zweifeln an höherer Wirtschaftlichkeit des Gesundheitsfonds steht ein Vorteil für die gesetzlich Versicherten fest. Bei Arztbindung entstehen geringere Kosten, die an die Mitglieder weitergegeben werden. So müssen z.B. in der Altstadt-Praxis in Düsseldorf, einer Spezialpraxis für ästhetische Medizin, Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure nicht bezahlt werden. Im Tarif 'auf Kasse', den die Praxis zunächst für den Januar mit der Gesundheitsreform einführt, sind lediglich die Praxisgebühr und Materialkosten zu zahlen. Auf Nachfrage erklärt der Arzt und Faltenspezialist Jan Sandmann, dass er alle Versicherten nach diesem Abrechnungsverfahren behandeln könne. (Info: www.altstadt-praxis.de)

So können Patienten nun die Nasolabialfalten auffüllen oder Knitter- und Zornesfalten glätten lassen. Auch eine Hautverjüngung im Dekollete und Gesicht lassen sich durch eine, nun günstig gewordene, Behandlung mit Hyaluronsäure durchführen. Diese Maßnahmen zur Kaschierung des Alters, wurden bisher von keiner Kasse übernommen. Wenn Sie eine solche Behandlung, mit der Sie auch Ihrer Haut Gutes tun, planen, sollten Sie sich beeilen. Denn, nach der Reform ist vor der Reform.

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