Vertrauliche Kommunikation über das Internet - kein Problem

Ein Praxisbericht aus einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei.

Der Nutzen des elektronischen Rechtsverkehrs für die Anwaltschaft ist in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Erörterungen im Rahmen von Tagungen, Kongressen und Diskussionen in Fachblättern gewesen. Inzwischen ist nachgewiesen, dass die Anwendung der digitalen Technik in der Kanzlei im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr zu evidenten Kosten- und Produktivitätsvorteilen führt. Bisher weniger beleuchtet wurde die Frage, welche Bedeutung die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation für das Anwalts-Mandanten-Verhältnis haben kann. Nachfolgend ein Fallbeispiel aus der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rudnicki.

Die Handakte

Das Führen einer Handakte gehört zu den täglichen Aufgaben in jeder Kanzlei. Sobald ein Rechtsanwalt von einem Mandanten beauftragt worden ist, ihn in Rechtsangelegenheiten zu vertreten, wird in der Kanzlei eine neue Akte angelegt - die sogenannte Handakte. Wird diese Akte gewissenhaft geführt, ist sie eine lückenlose Dokumentation der Aktivitäten, die der Rechtsanwalt in Bezug auf sein Mandat entfaltet hat. Der Rechtsanwalt kommt damit seiner Pflicht nach, "durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben [zu] können" (§ 50 Abs.1 BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung). Für jeden Mandanten besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, die ihn betreffende Handakte seines Rechtsanwalts ausgehändigt zu bekommen. Doch was nützt die Handakte, wenn der Mandant von seinem Recht gar nicht gebraucht macht? Dazu
Rechtsanwalt Michael Rudnicki: "Von diesem Anspruch Gebrauch zu machen, ist so manchen Mandanten unangenehm. Sie befürchten, es könnte der Eindruck entstehen, dem eigenen Anwalt werde misstraut."

Elektronische Mandantenkommunikation

Um solche und andere zwischenmenschlichen Hürden zu überwinden, nutzt Rechtsanwalt Rudnicki ein Web-basiertes System für die sichere Mandantenkommunikation. Über einen einfachen Link auf seiner Web-Seite gewährt er seinen Mandanten Einblick in die elektronische Handakte. Der Vorteil: der Rechtsanwalt erfüllt den gesetzlichen Anspruch seiner Mandanten auf Einblick in die sie betreffenden behördlichen und gerichtlichen Akten. Zugleich fördert dieses Verfahren das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant. Ohne sein Recht erst einfordern zu müssen, kann der Mandant diskret und jederzeit nachvollziehen, welche Schritte sein Anwalt bereits veranlasst hat und wie der Stand des Verfahrens ist. Werden der Akte neue Dokumente hinzugefügt, erhält der Mandant automatisch eine E-Mail, mit dem Hinweis auf die neu vorliegenden Dokumente.

Fazit

Der bequeme und diskrete Zugang zur elektronischen Handakte sorgt einerseits für mehr Akzeptanz aufseiten der Mandanten, andererseits wird es dem Anwalt erleichtert, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Durch den Einsatz sicherer Kommunikationslösungen wird die Handakte in ihrer ursprünglichen Funktion als vertrauensbildendes Instrument gestärkt - nur in neuer Form als elektronische Akte. Der bisher umständliche Weg per Post entfällt, Papier- und Portokosten werden eingespart.

Hintergrundinformationen

Dieser Artikel ist Teil der Marketingkampagne LEGALXPRESS® des Kompetenznetzwerks Vikora - Virtuelle Kommunikations- und Arbeitsräume. Das Netzwerk ist ein mit Bundes- und Landesmitteln gefördertes Projekt, das mit dazu beitragen will, die Region Berlin-Brandenburg als Kompetenzzentrum für innovative Kommunikationslösungen zu etablieren. Als Kernprodukt des Kompetenznetzwerks Vikora wurde von AM-SoFT IT-Systeme eine internetbasierte Plattform als Anwaltsportal LEGALXPRESS® realisiert. Auf Legalxpress.de
präsentieren die Mitglieder des Netzwerks ihre Kompetenzen und Leistungen für die Anwaltschaft. Anbieter der Legalxpress-Mandantenkommunikation ist die AM-SoFT GmbH IT-Systeme

Mehr Informationen zur elektronischen Mandantenkommunikation finden Sie auf: http://www.legalxpress.de

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