Blue Card erleichtert Immigration aus Jobgründen

Für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU soll es künftig leichter werden, in Mitgliedsstaaten der Union zu arbeiten. Zu diesem Zweck hatte der frühere Innenkommissar Franco Frattini die sogenannte Blue Card als einheitliche EU-Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorgeschlagen. Die von der amerikanischen Green Card inspirierte Blue Card, wie sie von den EU-Innenministern schließlich beschlossen wurde, hat mit Frattinis Vorschlag freilich kaum mehr etwas zu tun. Statt eines EU-Systems werde es künftig neben den 27 nationalen Arbeitsgenehmigungen eine 28. Möglichkeit geben, erklärten Diplomaten gegenüber der „Wiener Zeitung“. Ein indischer Ingenieur könnte die blaue Karte bei den österreichischen Behörden beantragen, wenn er ein Jobangebot in Österreich vorweisen kann. Sein Verdienst müsste dafür mindestens das 1,5-fache des österreichischen Durchschnittslohns betragen. Nur wenn Österreich eine außerordentlich hohe Nachfrage nach Ingenieuren hätte, wie etwa beim Tunnelbau, wäre es möglich, die Schwelle ausnahmsweise auf das 1,2-fache dieses Betrags abzusenken. Allerdings dürfen die Blue Card-Inhaber nicht automatisch in allen EU-Ländern arbeiten, wie ursprünglich angedacht. Die blaue Karte, die für ein bis zwei Jahre ausgestellt wird, berechtigt nach eineinhalb Jahren dazu, den Job und den Staat zu wechseln. Der indische Ingenieur müsste dazu beispielweise ein Jobangebot in Deutschland und die Zustimmung der deutschen Behörden vorweisen können.

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