Haftungsrisiken für Journalisten
Pressetext verfasst von younginsurance am Fr, 2008-08-08 14:37.Das Kostenrisiko für Journalisten in gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden steigt. Insbesondere die freiberufliche Tätigkeit als Journalist, Redakteur, Autor oder Lektor kann schnell durch eine kleine Unachtsamkeit oder Fehlinformation zu Verletzungen von Persönlichkeitsrechten führen, die hohe finanzielle Haftpflichtansprüche gegen den Journalisten nach sich ziehen können.
Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, der muss mit seinem gesamten gegenwärtigen und ggf. zukünftigen Vermögen haften. Ein Haftpflichtschaden kann folglich die berufliche und die private Existenz gefährden.
Insbesondere für „Freie“ oder kleinere Redaktionsgemeinschaften kann ein Haftpflichtschaden, der aus Urheberrechtsverletzungen, Verwechslungen von Bild- oder Textmaterial oder der Verletzungen von Persönlichkeitsrechten resultiert, das finanzielle Aus bedeuten.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Journalisten bietet in diesen Fällen Schutz. Wird dem Journalisten eine Rechtsverletzung vorgeworfen, prüft die Versicherungsgesellschaft mittels spezialisierter Juristen, ob überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe.
Sollte der Anspruch begründet sein, begleicht die Versicherung den Schaden und übernimmt die Kosten für die Rechtsverteidigung. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden durch die Versicherungsgesellschaft abgewehrt (und etwaige Prozesskosten übernommen).
Einige wenige Versicherungsgesellschaften leisten auch für die Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem eine Unterlassungsklage gegen den versicherten Journalisten geltend gemacht wird. Dies kann in den Versicherungsbedingungen geprüft werden. Wichtig ist auch ein bedingungsgemäßer Einschluss von Veröffentlichungen in elektronischen Medien einschließlich des Internets.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Journalisten stellt in jedem Fall einen wichtigen Bestandteil der Existenzsicherung dar.
Diplom-Ökonom Karsten Werksnies gibt allerdings zu beachten: „Personen- und Sachschäden sind durch diesen Vertrag nicht abgedeckt. Hierzu wird eine separate Betriebshaftpflichtversicherung benötigt. Diese kann man bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abschließen; häufig jedoch ist es finanziell günstiger, beide Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften abzuschließen.“
Weitere Informationen zu diesem Versicherungsschutz für freiberufliche Autoren, Lektoren, Journalisten bzw. Redakteure erhalten Sie auf der Internetseite http://www.journalistenrabatte.young-insurance.de .
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