Mehr netto vom Brutto senkt auch die Lohnnebenkosten

Mehr netto vom Brutto senkt auch die Lohnnebenkosten

Mit intelligenter Lohnpolitik raus aus der Steuer- und Abgabenfalle

Bonn - Mehr netto für den Mitarbeiter und geringere Kosten für den Arbeitgeber sind in Zeiten der kalten Steuerprogression, steigender Preise und hoher Lohnneben­kosten bares Geld wert. Nach dem Motto „Sozial ist, was Geld spart" können Arbeit­geber die Steuer- und Abgabenfallen umgehen, indem sie weniger kräftige Lohn­erhöhungen zahlen, dafür ihren Mitarbeitern aber umso mehr steuerfreie oder nur pauschal zu versteuernde Vergünstigungen und finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Gleichzeitig sparen sie sich den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung, so das Unternehmer-Internetportal „www.bwr-media.de"

Mehr netto: Zuschüsse zu Kindergarten sind steuerfrei und helfen Familien

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung oder zahlt einen Zuschuss hierfür, ist das vollkommen steuer- und bei­tragsfrei. Nur die Fahrtkosten fallen nicht darunter. Ob es sich dabei um eine betrieb­liche oder außerbetriebliche Einrichtung handelt, spielt laut Einkommensteuergesetz keine Rolle. Als vergleichbare Einrichtungen gelten etwa Kindertagesstätten, Kinder­krippen und Ganztagspflegestellen. Aber auch Tages- und Wochenmütter lässt das Gesetz gelten.

Die Betreuungskosten können direkt an den Kindergarten entrichtet werden oder als Geldleistung an den Mitarbeiter gehen. Bei einem unverheirateten Elternpaar darf der
Arbeitgeber die Kosten auch dann steuer- und abgabefrei übernehmen, wenn der nicht bei ihm beschäftigte Elternteil die Aufwendungen für das Kind trägt.

Die Betreuung des Kindes im Haushalt des Mitarbeiters, zum Beispiel durch Familien­angehörige, Kindermädchen oder Hausgehilfinnen, kann der Arbeitgeber nicht steuer­frei finanzieren, so „www.bwr-media.de“.

Mehr Informationen darüber, wie Unternehmer ihre Lohnnebenkosten senken können und dabei auch noch ihren Mitarbeitern finanziell helfen: Kostenlos unter www.bwr-media/gratisdownload.

Auf acht Seiten beschreibt die Sonderausgabe „Lohnnebenkosten senken“ des BWRmed!a-Informationsbriefes „Personal aktuell“ 27 Möglichkeiten und worauf in jedem einzelnen Fall zu achten ist - egal ob es um Belegschaftsrabatte, Essensmarken, Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb, Fahrtkosten, betriebliche Altersversorgung, Gruppenunfallversicherung, leihweise Überlassung von betrieblichen PCs und Handys zur privaten Nutzung, Erholungs­beihilfen oder Unterstützung in Notfällen geht.

BWRmed!a, 17.6.2008

19.06.2008: | |