Raubkopien werden nicht eingesetzt

Software Lizenzen gewinnbringend Bewirtschaften

Aachen, 9. Juni 2008.- Statistische Erhebungen der BSA (Business Software Alliance) gehen davon aus, dass jede dritte Softwareinstallation illegal, d.h. nicht korrekt lizenziert im Einsatz ist. Die häufigste Ursache dafür ist der leichtfertige Umgang mit dem Wirtschaftsgut „Software“ und mangelndes Softwaremanagement.

Software kostet viel Geld. Deshalb erfreuen sich Raubkopien in privaten Haushalten einer gewissen Beliebtheit. Aber nicht nur dort: Auch Unternehmen bleiben nicht davon verschont – meist aus Unwissenheit heraus. „Wir können die Zahlen der BSA für Deutschland nicht bestätigen, deshalb gehen wir davon aus, dass insbesondere der asiatische Markt gemeint ist. Trotzdem: In den meisten Unternehmen besteht kein Überblick, welche Software wo und wie oft eingesetzt und ausreichend durch Lizenzen gedeckt ist.“ berichtet Thorsten Groll von der CTC ComputerTraining&Consulting aus Idstein. „Keinen ausreichenden Überblick über die eigene Unternehmenssituation im Bereich der eingesetzten Software zu haben, entbindet die Geschäftsleitung nicht von der Verantwortung, lizenzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Bei Verstößen haften die Unternehmer sogar persönlich, und es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.“

Technisch gesehen reicht ein Installationsmedium (z.B. CD, DVD) aus, um beliebig viele Installationen durchzuführen. Weil es so einfach ist und in vielen Fällen das Computernetzwerk kaum zu kontrollieren ist, werden auch kleinere Unternehmen ein Lizenzmanagement einführen. Eine der ersten Aufgaben eines Lizenzmanagers ist den derzeitigen Bestand im Unternehmen zu sichten. Anhand der Nutzungsanalyse von Soft- und Hardware in Korrelation mit einem Lizenzmanagement identifiziert ungenutzte IT-Komponenten, die aus Wartung und Aktualisierung herausgenommen und weiterverkauft werden können. Als eine der Firmen in Deutschland hat sich die Metrix Consulting aus Hofheim auf die Analyse der Software- und Hardwarenutzung in Unternehmen spezialisiert. „Wir identifizieren ungenutzte oder schwach genutzte IT-Komponenten. Herkömmliches Asset- und Lizenzmanagement kann die Einsparpotentiale nicht aufzeigen, weil es nicht mit einer Nutzungsanalyse verknüpft ist. Erst wenn die reinen Bestandsdaten mit Lizenz- und Nutzungsdaten korreliert werden, stehen genügend Informationen zur Verfügung, um den Einsatz von Betriebsmitteln zu optimieren“, versichert Jörg Henschel, Geschäftsführer der Metrix Consulting GmbH. „Ganz nebenbei fällt auf, dass sehr oft Software, die ohne Wissen des Unternehmens und ohne Lizenz installiert wurde, gar nicht genutzt wird. Mit unseren Tools werden diese Produkte gefunden und sofort eliminiert, d.h. gelöscht.
Das Lizenzmanagement lohnt sich auch finanziell, denn es werden z.B. Überbestände im ersten Schritt aus der Wartung herausgenommen, so dass hier keine weiteren Gebühren mehr fällig sind, oder auf einem internen Marktplatz des Unternehmens einer Mehrfachverwendung zugeführt.
Im zweiten Schritt werden die Lizenzen auf dem deutschen Markt von z.B. susensoftware als stille Software verkauft und damit in einen positiven Cash Flow für den Verkäufer zurückverwandelt.
„Der Kauf oder die vorherige Nutzung der Software haben nicht die Qualität verändert, wohl aber den Preis.“ erklärt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware GmbH in Aachen. Mit Software verhalte es sich wie mit Gold: Es kann immer wieder verwendet werden, es wird nicht schlechter und es erfreut den Käufer.

Aus juristischer Sicht kommt eine gründliche Analyse des Handels mit Softwarelizenzen zu dem Ergebnis, dass eine Weiterveräußerung in der Regel legal ist, da die Weiterveräußerung von erworbenen Lizenzen zumindest in Standardverträgen nicht rechtlich bindend ausgeschlossen werden kann. Rechtsanwalt Peter Huppertz, LL.M., Fachanwalt für Informationstechnologierecht aus der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (Düsseldorf) . „Unter anderem entscheidend für die Zulässigkeit des Weiterverkaufs ist z.B. nach Auffassung des Landgerichts München in einem aktuellen Urteil nur, dass der Ersterwerber alle auf seinen Rechnern noch befindlichen Kopien der Software gelöscht habe. Folgt man dieser Entscheidung, dürfte es für Hersteller zukünftig sehr schwer werden, erfolgreich gegen das "Lizenzsplitting" von Volumenlizenzverträgen vorzugehen."
„Ich empfehle meinen Kunden zumindest auf die Bekanntmachung der originalen Lizenzdokumente zu bestehen. Es sollte doch erkennbar sein, wer die Software vorher genutzt hat und welche Vertragsnummer übertragen wird.“ erklärt Axel Susen, Experte für den Handel mit stiller Software. „Alle diese kaufmännischen Informationen werden im Lizenzmanagement gesammelt.“
Dabei bildet das Vertragsmanagement die kaufmännische Seite mit den unterschiedlichsten Verträgen (Erfassung der Lizenzverträge, Abbildung der Lizenzinformationen, Rahmenverträge, Wartungsverträge) ab.
Torsten Groll: „Mit der Einführung eines Lizenzmanagement-Tools, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über ihre IT-Infrastruktur, alle IT- Investitions- und Anlagegüter und vermeiden so unnötige Kosten, erhalten Transparenz, Rechtssicherheit und erhöhen damit deutlich die Qualität in ihrem Unternehmen.“

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Kurzprofil susensoftware
Susensoftware verkauft seit 2001 gebrauchte Microsoft und SAP-Lizenzen an neue Nutzer oder vermittelt deren Verkauf. SAP erteilt susensoftware die Zustimmung zur Weitergabe der Software nach denselben Grundsätzen wie anderen Kunden und Nutzern von R/3- und mySAP-Software dann, wenn die entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberegelungen der SAP eingehalten werden.
Zu den Kunden gehören große international agierende Konzerne aus allen Branchen ebenso wie mittelständische Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Eingebunden in ein Netzwerk von Software-Herstellern für Lizenz-Management und –Analyse, IT-Beratern und Juristen bietet Geschäftsführer Axel Susen seinen Kunden in kaufmännischen, technischen und juristischen Fragen kompetente Hilfe. www.susensoftware.de

Stille Software: Revolution aus Aachen
Warum betrifft Sie das? Fünf Gründe dafür:
1. Technisch: Gebrauchte Software hat die gleiche Qualität wie neue, ungenutzte.
2. Wirtschaftlich: Stille Software ist für Anwender viel preisgünstiger als neue.
3. Juristisch: Die besten Juristen Deutschlands ringen um den freien Software-Handel.
4. Politisch: Wie viele Gesetze dürfen Weltmarktführer erfinden?
5. Karitativ: Stille Software kann gespendet werden. Der Erlös aus dem Verkauf geht an die deutsche Welthungerhilfe. Schirmherr: Dr. Norbert Blüm.
http://www.software-gegen-hunger.de

Bildmaterial
Axel Susen, Geschäftsführer susensoftware GmbH http://www.susensoftware.de/unternehmen/presse/susen1.JPG