Schadensersatzansprüche gegen die GPC Biotech AG?

Die Aktien des Unternehmens GPC Biotech AG (WKN 585150) haben einen dramatischen Kursturz hinter sich. Der Aktienkurs der GPC Biotech AG mit Sitz in Martinsried bei München fiel in Etappen von ursprünglich über 23 Euro zunächst um 34,18 % auf 14,81 Euro (20.07.2007) und wenige Tage später um weitere 31,59 % auf knapp unter 10 Euro. Am 31.10.2007 fiel der Kurs schließlich um ca. 60 %. Heute liegt der Wert pro Aktie bei nur noch 2,40 Euro (04.03.2008).

Auslöser des erheblichen Kursrückganges war eine zunächst inoffiziell bekannt gewordene Empfehlung und die im Juli 2007 folgende offizielle Bekanntgabe der Empfehlung des Beratungsgremiums der US-Gesundheitsbehörde (FDA), die von GPC Biotech für August 2007 geplante Markteinführung des Krebsmedikaments Satraplatin zu verschieben. Daraufhin zog GPC Biotech einen Antrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments am 30.07.2007 zurück. Im Oktober 2007 gab GPC Biotech endgültig bekannt, dass wesentliche Ziele der Forschung am Mittel Satraplatin nicht erreicht worden seien.

In das zu entwickelnde Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs hatten Anleger und das Unternehmen selbst große Hoffnungen gesetzt und einen Spitzenumsatz von 500 Mio. US-Dollar erwartet. Die Entwicklung des Medikaments stellte einen wesentlichen Schwerpunkt von GPC Biotech dar. Offenbar erzielte das Medikament allerdings keine Wirkung, die sich von Placebo-Effekten wesentlich unterscheidet. Die veröffentlichten Daten von Satraplatin in Kombination mit Prednisone als Zweitlinien-Therapie zur Gesamtüberlebenszeit hätten „keine statistische Signifikanz“ (GPC Biotech) erreicht.

Gegen das Unternehmen ist in den USA seit 06.08.2007 eine Sammelklage von Anlegern auf Schadensersatz anhängig. Vertreten werden Anleger, die Aktien zwischen dem 05.12.2005 und dem 24.07.2007 erworben haben. Vorgeworfen wird dem Unternehmen, Anleger im genannten Zeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung von Satraplatin informiert und dadurch gegen US-Wertpapierrecht verstoßen zu haben.

Winheller Rechtsanwälte prüfen derzeit für einzelne deutsche Anleger, ob Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen in Deutschland geltend gemacht werden können. Die Anwälte halten das Vorgehen deutscher Anleger in den USA für nicht erfolgversprechend. Das deutsche Recht sehe für Fälle gegen Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte vor. Selbst dann, wenn in den USA ein Urteil gegen GPC Biotech erwirkt werden könne, sei ein solches Urteil in Deutschland jedenfalls aller Voraussicht nach nicht zu vollstrecken. Es drohe außerdem die Gefahr, dass deutsche Anleger vom US-Gericht bereits nicht als Teil der Klägergemeinschaft zugelassen würden. Von der Sammelklage in den USA würden sie in diesem Fall ausgeschlossen werden. Um die schon bald drohende Verjährung in Deutschland ab Mitte des Jahres 2008 zu verhindern, sei ein zügiges Vorgehen dringend geboten.

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