BIW lehnt EU-Reformvertrag ab

Taschenspielertrick zur Umgehung des Bürgerwillens

Der Vorstand der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT lehnt den am Dienstag in Lissabon unterzeichneten sog. „EU-Reformvertrag“ mit Nachdruck ab. Der EU-Reformvertrag kam auf Initiative der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zustande. Er entspricht inhaltlich in weiten Teilen der Europäischen Verfassung, der die Völker Frankreichs und der Niederlande vor 2 Jahren in Referenden eine klare Absage erteilten.

„Der jetzt unterzeichnete EU-Reformvertrag ist ein geschickter Taschenspielertrick unverbesserlicher Europa-Zentralisten. Ihr Ziel ist es, die Souveränität der demokratischen Nationen und damit das Selbstbestimmungsrecht der europäischen Völker in einem Brüsseler Superstaat aufgehen zu lassen. Dieses Ziel soll auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden, im Zweifel ohne Rücksicht auf den Willen der Bürger“, so Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher der BIW.

Anders als seine Befürworter behaupten wird das eklatante Demokratiedefizit in der Europäischen Union durch den EU-Reformvertrag nicht beseitigt. Der Europäische Rat, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, bleibt das Machtzentrum der EU. Dem Europäischen Parlament billigt der Reformvertrag lediglich eine geringe Ausweitung der Mitwirkungsrechte zu. Die nationalen Volksvertretungen sollen Gesetzesvorlagen aus Brüssel, die ab 2009 „Regulationen“ und „Direktiven“ heißen werden, auch zukünftig nur abnicken dürfen. Eine unmittelbare Mitwirkung am europäischen Gesetzgebungsprozeß bleibt den Abgeordneten dagegen verwehrt. Die BIW erinnern in diesem Zusammenhang daran, daß bereits heute 70-90% der deutschen Innenpolitik von Brüssel bestimmt werden.

Das mit dem EU-Reformvertrag eingeführte „europäische Bürgerbe¬gehren“ ist nur eine „populistische Schmeichelei mit schmaler demokratischer Substanz“, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung treffend feststellte. Denn selbst ein erfolgreiches Begehren mit mehr als einer Million Unterstützungsunterschriften verpflichtet die EU-Kommission nicht, den Wünschen der Menschen durch eine Gesetzesinitiative auch zu entsprechen. Die ebenfalls hochgelobte europäische Grundrechtscharta bringt keine echte Stärkung der Bürgerrechte, die bereits durch die nationalen Verfassungen der Mitgliedsländer wie das deutsche Grundgesetz hinreichend geschützt sind. Tatsächlich wird mit der verbindlichen Grundrechtscharta ein weiteres Einfallstor für europäische Institutionen und hier vor allem den Europäischen Gerichtshof geschaffen, um die Lebensverhältnisse in den Mitgliedsstaaten nach den Vorstellungen Brüssels zu bestimmen.

„Die BIW lehnen den EU-Reformvertrag klar ab. Dieses Machwerk zementiert den Weg Europas in einen zentralistischen Einheitsstaat. Freiheit und Demokratie werden so zerstört. Das kann nicht im Interesse der Bürger sein. Da es in Deutschland leider keine Volksabstimmung geben wird, kann der Reformvertrag bei uns nur noch vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Die BIW unterstützen deshalb die Verfassungsklage des angesehenen Erlanger Staatsrechtlers Prof. Dr. Schachtschneider gegen den EU-Reformvertrag, die demnächst in Karlsruhe eingereicht wird“, so Jan Timke abschließend.

17.12.2007: | |

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