Göttinger Gruppe Holding: Seit 2001 mit Kurs in Richtung Pleite

Siegburg/Berlin, 16. August 2007. „Alles ist weg!“ Mit der ernüchternden Feststellung bei gerade einmal noch knapp 17.000 Euro in der Kasse und einer mit Grundschulden belasteten Immobilie als zur Zeit greifbare Vermögenswerte hat Insolvenzverwalter Rolf Rattunde heute Vormittag (16. August 2007) die Gläubigerversammlung der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding begonnen. Rund 40 Gläubiger waren ins Amtsgericht Charlottenburg gekommen, um zu erfahren, was aus der Mutter des Finanzkonzerns Göttinger Gruppe geworden ist. In der Vergangenheit hatten sich etwa 93.000 Anleger an dem Finanzkonzern beteiligt.

Vom gesamten Zeichnungsvolumen in Höhe von 388 Millionen Euro waren eingenommene Gelder größtenteils in „weiche“ Kosten und Verlustobjekte gegangen – das Geld schmolz damit weg wie Schnee in der Sonne. „Es scheint sich zu bestätigen, dass Anlegergelder in ein modifiziertes Schneeballsystem flossen“, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg.

Dieser Verlustkurs war bereits ab dem Jahre 2001 erkennbar. „Drei Punkte wurden den Göttingern im Wesentlichen zum Verhängnis: das Millionengrab Tennis Borussia, die Änderung bankrechtlicher Vorschriften sowie die Insolvenz der konzerneigenen Bank Partin“, meint Anwalt Christian Thum aus Ottweiler. Beide Rechtsanwälte vertreten zusammen mehrere hundert Anleger und haben für diese bereits vor Jahren Gelder zurück erlangt.

Die Chancen, noch weitere Vermögensteile für das Insolvenzverfahren einzunehmen, sieht Insolvenzverwalter Rattunde in einem möglichen Rückgriff auf die Initiatoren und gegebenenfalls in der Anfechtung von an Anleger geleisteten Zahlungen. Ob auf die Anleger weitere Belastungen zu kommen, hängt davon ab, wie weit sich diese mit Schadensersatzansprüchen zur Wehr setzen. Deshalb ist eine Auszahlquote derzeit noch nicht absehbar.

Aussichten auf einen Teil an der Quote haben Anleger, wenn sie ihre eigenen Schadensersatzansprüche anmelden. Laut des Insolvenzverwalters bedarf es für einen juristischen Laien fachkundiger Hilfe, damit die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen präzise dargestellt und die Formalien erfüllt werden.

Angesichts der geringen Vermögensmasse dürfte auch der aus drei Mitgliedern gebildete Gläubigerausschuss künftig nur wenige Funktionen wahrnehmen können. Der Ausschuss soll eigentlich Insolvenzverwalter Rattunde beratend zur Seite stehen.

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