Bundesrat mahnt Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips an

EUROPATICKER Umweltruf: In seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen Kommission für ein rauchfreies Europa hat der Bundesrat heute deutlich gemacht, dass für den Nichtraucherschutz durch Regelungen auf EU-Ebene kein Raum besteht. Er verweist damit auf das Prinzip der Subsidiarität des Gemeinschaftsrechts und betont die Regelungskompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten. Es sei abzusehen, dass die Länder in den nächsten Monaten eigene Nichtraucherschutzgesetze auf den Weg bringen würden, die umfassende Rauchverbote in den meisten öffentlichen Einrichtungen vorsehen. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass auf Ebene der Mitgliedsstaaten ein ausreichender Schutz vor dem Passivrauchen in naher Zukunft gegeben sein wird und insoweit eine Kompetenzausübungsschranke für europäische Regelungen besteht.

Die bereits bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen auf EU-Ebene reichten für einen wirksamen Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten aus. Dagegen fehle der Europäischen Union die Kompetenz für Nichtraucherschutzvorschriften außerhalb von Arbeitsstätten. Der EG-Vertrag sehe insofern eine Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten vor, welche nicht durch die Abänderung verschiedener Richtlinien, zum Beispiel der Schadstoffrichtlinie, unterlaufen werden dürfe.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Europäische Kommission.

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

01.04.2007:

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