EnBW klagt klagt gegen Bundesumweltministerium

Reststrommengenübertragung für AKW Neckarwestheim
SPD beklagt Profit statt Sicherheit des Unternehmens

EUROPATICKER Umweltruf: Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) will die Verlängerung der Laufzeit für das Atomkraftwerk Neckarwestheim I mit Hilfe einer Klage durchzusetzen. Wie das Unternehmen am Donnerstag in Karlsruhe berichtete, wurde die Klage gegen das Bundesumweltministerium beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Grund sei, dass das Ministerium bis heute nicht über den Antrag auf Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I entschieden habe.
Ministerium verzögert aus Betreibersicht Entscheidung über Antrag auf Reststrommengenübertragung von GKN II auf GKN I

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat Donnerstag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Bundesumweltministerium (BMU) eingereicht. Grund für die Klage ist, dass das Bundesumweltministerium bis heute nicht über den Antrag auf Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN), entschieden hat. Da ein sachlicher Grund für eine solche Verzögerung aus Sicht des Unternehmens nicht zu erkennen ist, soll jetzt das Gericht über den Antrag der EnKK entscheiden. Die Klage ist die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken. Insbesondere die in der Vergangenheit verschiedentlich seitens des BMU getätigten vorschnell wertenden, politischen Aussagen zur Thematik Reststrommengenübertragung waren wenig geeignet, das Vertrauen der EnBW in eine unvoreingenommene rechtliche Prüfung des Antrags durch das BMU aufrechtzuerhalten.

„Statt unseren Antrag zügig und sachgerecht zu entscheiden, flüchtet sich das BMU offenbar in gesetzlich nicht vorgesehene Erwägungen und will einen Sicherheitsvergleich zwischen GKN I und GKN II vornehmen. Dem Atomgesetz ist ein solcher Sicherheitsvergleich jedoch fremd, es kennt keine sicherheitstechnische Unterscheidung rechtmäßig betriebener Kernkraftwerke. Im Interesse unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter ...

Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu dem Beitrag:
Die Meinung unserer Leser ist uns sehr wichtig

24.03.2007:

Über EUROPATICKER

Benutzerbild von EUROPATICKER

Vorname
Hans

Nachname
Stephani

Adresse

Blumenstr.11, 39291 Möser

Homepage
http://www.europaticker.de

Branche
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.