Gutachten: Rechtmäßigkeit des Antrags für das Kraftwerk Biblis A
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Sa, 2007-03-10 15:42. RWE: Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Strommengenübertragung
EUROPATICKER Umweltruf: Mit großem Unverständnis hat RWE Power die Absicht des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Kenntnis genommen, den Antrag auf Zustimmung zur Strommengenübertragung aus dem Mülheim-Kärlich-Kontingent auf den Block A des Kernkraftwerks Biblis abzulehnen.
Das Unternehmen wird die Begründung des BMU prüfen und seine Auffassung zu der vom BMU vorgesehenen Ablehnung und ihrer Begründung in einer Stellungnahme darlegen. Auf Basis des geltenden Atomgesetzes sieht RWE Power keine Gründe, die einer Zustimmung widersprechen. Für den Fall, dass das Ministerium auch nach Bewertung der Stellungnahme von RWE Power bei seinem ablehnenden Bescheid bleibt, wird das Unternehmen Rechtsmittel einlegen.
Am 26. September 2006 hatte RWE Power beantragt, 30 Terawattstunden aus dem Stromkontingent des im Rückbau befindlichen RWE Power Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Kraftwerk Biblis, Block A, zu übertragen. Das Unternehmen hatte eine Strommenge von 107,25 Terawattstunden als Ausgleich für die Stilllegung des RWE Kraftwerks Mülheim-Kärlich zur Übertragung auf andere Kraftwerke erhalten. Dies war in der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen festgelegt worden. Nach dem Atomgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Strommengenübertragung aus dem Mülheim-Kärlich-Kontingent, auch auf das Kraftwerk Biblis A. In der Einschätzung, dass dem Antrag zugestimmt werden müsste, sieht sich RWE Power durch Gutachten renommierter Rechtswissenschaftler bestätigt.
Um eine weitere Option zu schaffen, hatte das Unternehmen als Alternative zu diesem Hauptantrag hilfsweise die Übertragung dieser Strommenge vom Kernkraftwerk Lingen beantragt. Ziel ist, die Laufzeit von Block A bis zum Jahresende 2011 zu verlängern, um eine endgültige Stilllegung vor dem Vorliegen des Energiekonzepts, das derzeit von der Bundesregierung erstellt wird, zu vermeiden.
"Die Kernenergie leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir halten es für falsch, sie aus rein ideologischen Gründen abzulehnen", erklärt Jan Zilius, Vorstandsvorsitzender der RWE Power. "Deshalb werden wir gegebenenfalls unseren Antrag auf dem Klageweg durchsetzen und dafür sehen wir gute Aussichten." Zudem wolle man damit auch die Arbeitsplätze der 700 Beschäftigten am Standort Biblis sichern.
RWE Power hatte im Herbst vergangenen Jahres eine sehr maßvolle Verlängerung bis 2011 beantragt, um zeitlichen Spielraum zu schaffen, die Diskussion über das energiepolitische Konzept für die Bundesrepublik auch unter Berücksichtigung der künftigen Rolle der Kernenergie ergebnisoffen führen zu können. Vor der endgültigen Stilllegung von sicheren wirtschaftlichen und CO2-freien Anlagen muss geklärt sein, wie sie gleichwertig ersetzt werden können. Die Gesamtproduktionsmenge, die vereinbarungsgemäß von deutschen Kernkraftwerken noch produziert werden kann, wird durch den Antrag nicht verändert.
"Wir bedauern, dass diese Möglichkeit leichtfertig vertan werden soll. Es wäre falsch, vor Fertigstellung dieses Konzepts durch die vorzeitige Stilllegung von Kernkraftwerken unumkehrbare Tatsachen zu schaffen", so Zilius weiter. Fällt die CO2-freie Stromerzeugung aus Kernenergie weg, wird Deutschland auch nach Ansicht vieler Experten die ehrgeizigen klimapolitischen Ziele nicht erreichen können. Insgesamt sichern die Anlagen über ein Viertel der deutschen Stromversorgung. Ein Abschalten von Anlagen würde nicht nur das Angebot verknappen mit den daraus resultierenden Konsequenzen für den Strompreis. Auch für den Arbeitsmarkt hätte das erhebliche Folgen: In der Kerntechnik stehen in Deutschland rund 40.000 hoch qualifizierte Arbeitsplätze zur Verfügung.
RWE Power hat in den vergangenen Jahren rund eine Milliarde Euro in ein umfangreiches Nachrüstungs- und Modernisierungsprogramm am Standort Biblis investiert. Die hessische Atomaufsichtsbehörde hat im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ), die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, der Anlage ein hohes Sicherheitsniveau testiert. Block A erfüllt wichtige von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) gestellte Sicherheitsanforderungen für Neuanlagen.
Ein Weiterbetrieb des Kraftwerks ist aus Sicht des Unternehmens technisch uneingeschränkt möglich, sicherheitstechnisch voll verantwortbar und wirtschaftlich geboten. "Wir werden deshalb weiter für Biblis A kämpfen", bekräftigt Jan Zilius.
europaticker berichtete:
Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf Biblis A ist abzulehnen
Gabriel: Antrag widerspricht dem Atomgesetz
Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel: Falsche Signale für den Klimaschutz
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beabsichtigt, die von dem Atomkonzern RWE beantragte Übertragung von Strommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis A abzulehnen. Der vom BMU erarbeitete Ablehnungsbescheid wurde dem Antragsteller zur Anhörung zugestellt. RWE hat jetzt vier Wochen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Danach wird das BMU unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Antragstellers seinen endgültigen Bescheid erlassen.
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