Mehr Bürokratieabbau für den Mittelstand

EUROPATICKER Umweltruf: In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau bürokratischer Hemmnisse hat sich der Bundesrat für noch weitergehende Entlastungen bei kleinen und mittleren Unternehmen ausgesprochen.

Ein erster Ansatzpunkt für mehr Bürokratieabbau sei die Gesetzgebung selbst. Um bereits der Entstehung neuer Bürokratie wirksam begegnen zu können, sollen Gesetzentwürfe, deren Regelungen in Unternehmensprozesse eingreifen, zukünftig besonders geprüft werden. Dabei sollen unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden: die Gesamtkostenbelastung für die betroffenen Unternehmen, das Verhältnis von Nutzen und Vollzugsaufwand, die Verständlichkeit der Regelungen, der Verzicht auf Einzelfall- und Detailregelungen sowie ausreichende Umsetzungszeiträume für die Unternehmen und ausreichende Ermessensspielräume für Vollzugsbehörden, um auf Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen reagieren zu können.

Diese Gesichtspunkte müssten auch bei Regelungen auf europäischer Ebene angewendet werden, fordert der Bundesrat.

Bei der Erhebung von Statistiken soll darauf geachtet werden, dass auch beim Auskunftspflichtigen die Kosten- und Zeitbelastung so gering wie möglich ist, eine Erhebung nur bei unabweisbarem Informationsbedürfnis stattfindet und möglichst auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zurückgegriffen wird. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die intensive Nutzung von Verwaltungsdaten im Rahmen des Dienstleistungskonjunkturgesetzes und fordert, dieses Entlastungspotenzial auch für andere Bereiche auszuschöpfen.

Darüber hinaus schlägt der Bundesrat zahlreiche Einzeländerungen vor, die den Abbau bürokratischer Hemmnisse noch weiter vorantreiben sollen.

Schließlich bittet der Bundesrat um erneute Prüfung der Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich der Streichung einer Regelung im Gaststättenrecht, die zur Folge hätte, dass ein Reisegaststättengewerbe zukünftig nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig wäre. Nach bisheriger Rechtslage richtet sich die Erlaubnispflicht eines Reisegaststättengewerbes allein nach dem Gaststättenrecht. Die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich ist allerdings mit Inkrafttreten der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen, die Kompetenz für das Gewerberecht liegt hingegen weiterhin beim Bund.

10.03.2007:

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