Auflösung deutscher Jugendämter vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gefordert

In den vergangenen Jahren wurde die Bundesrepublik Deutschland mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Auslöser der Verurteilungen waren jedesmal die diskriminierenden Zustände im deutschen Familienrecht. Jetzt droht Deutschland wieder eine Blamage vor der Weltöffentlichkeit.

Am 30.01.2007 fand eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments statt. Unter Punkt 14 der Tagesordnung wurden Petitionen von Müttern und Vätern gegen deutsche Jugendämter wegen menschenrechtsverletzender Eingriffe in das Familienleben nach der Trennung der Eltern behandelt. In den Petitionen wird das EU-Parlament aufgefordert, der deutschen Bundesregierung aufzugeben, die Jugendämter als anti-europäische und anti-demokratische Organisationen mit Nazi-Hintergrund aufzulösen.

Deutsche Jugendämter hatten Eltern aus anderen EU-Staaten verboten, mit ihren getrennt lebenden Kindern ihre Heimatsprache zu sprechen und eine Durchsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte blockiert.

Eine vor dem Petitionsausschuss abgegebene Erklärung des Bundesministeriums für Familien wurde vom Ausschuss während der Sitzung als unzureichend beurteilt, u.a. auch aus dem Grund, dass keines der Jugendämter dem Bundesfamilienministerium untersteht.

Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavrilidis, hat spontan erklärt und auch zuge­sagt, deren Stellungnahme unverzüglich abzugeben, da es sich hier um Verletzungen der Art. 12 und 14 des Europäischen Vertrages, der UN-Kinderrechtekonvention und der UN-Men­schen­rechtskonvention handelt. Es sei ein unhaltbarer Angriff auf die Sprache und die Na­ti­o­nalität der EU-angehörigen Bürger in Deutschland. die Petenten, Herr Kraszewski und Frau Pokrzep­towicz-Meyer , haben die Sachlage und Unabhängigkeit der Jugendämter vom europä­ischen Gesetz er­örtert und danach an die Solidarität aller Europäer appelliert, die mit ihren Kindern ih­­­re eige­ne Sprache sprechen wollen und Gewährung des Umgangs mit ihren Kin­dern erstre­ben.

Alle im Saal anwesenden Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Initi­a­ti­ve begrüßt und den Petenten gratuliert. Es wurde zugesagt, alle deutsche Jugendämter betreffende Petitionen ab sofort vorrangig zu bearbeiten.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat in einem Fernseh- und Zeitungsinterview zuge­ge­ben, dass er eine so emotionale und so spontane Reaktion der Mitglieder des Petitionsaus­schusses noch nie zuvor dort erlebt habe.

Deutsche Jugendämter stehen schon lange in der Kritik. Sie besitzen eine große Machtfülle und unterliegen keiner Kontrolle. Jugendämter können ohne gerichtlichen Beschluss Kinder aus Familien herausnehmen und werden in jedem Umgangs- und Sorgerechtsverfahren vor dem Gericht gehört.

Die Auflösung deutscher Jugendämter und die Übernahme deren Aufgaben von fachlich kompetenteren und rechtsstaatlich besser kontrollierten Menschen wäre für Deutschland ein großer Schritt nach vorne.

16.02.2007:

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