3,8 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2006


EUROPATICKER Umweltruf: Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Erbschaften teilt das Statistische Bundesamt mit, dass das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen im Jahr 2006 3,8 Milliarden Euro betrug.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht als Landessteuer den Bundesländern zu. Nach der Statistik über den Steuerhaushalt wurde im Jahr 2006 fast die Hälfte des gesamten Aufkommens von den Ländern Nordrhein-Westfalen (851 Millionen Euro) und Bayern (838 Millionen Euro) eingenommen. In den neuen Länder (einschließlich Berlin-Ost) betrug dieses Steueraufkommen lediglich 63 Millionen Euro.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen um 8,1% verringert. Über einen 10-jährigen Zeitraum betrachtet wird jedoch deutlich, dass das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fast kontinuierlich zugenommen hat.
1997 lag das Aufkommen noch bei 2,1 Milliarden Euro.

Nach der im Jahr 2002 letztmals durchgeführten Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik beziehen sich rund 80% der festgesetzten Steuer auf Erwerbe von Todes wegen, rund 20% auf Schenkungen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

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31.01.2007:

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